Full text: System des österreichischen allgemeinen Privatrechts (2)

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§. 371. 
1062).2) Im Zweifel gebürt die Zahlung nachhinein (§. 1100)3), daher 
denn auch der Bestandgeber, da regelmäßig er mit der Erfüllung den An 
fang machen muss, bei unbeweglichen Bestandobjecten durch ein gesetzliches 
Pfandrecht geschützt ist (§. 1101, oben I, §. 275). Es kann aber auch 
Vorauszahlung bedungen werden (§. 1102), in welchem Falle, wofern sie 
nicht geleistet wird, auch der Bestandgeber dem die Übernahme fordernden 
Bestandnehmer die exceptio non adimpleti contractus entgegensetzen, und, 
wenn die Übergabe schon erfolgt wäre, nach Umständen die Auflösung des 
Vertrages verlangen kann (§. 1118).*) Die Vorauszahlung ist darum für 
den Bestandnehmer nicht unbedenklich, weil er im Falle einer nothwendigen 
gerichtlichen Veräußerung ohne Rücksicht auf dieselbe dem neuen Käufer 
weichen muss, und seinen Schadenersatzanspruch, selbst wenn der Bestand 
vertrag intabuliert ist, nur den späteren Gläubigern, bei mangelnder In 
tabulation aber nicht einmal diesen entgegensetzen kann (§. 1121). Umge 
kehrt wäre auch die unbeschränkte Berechtigung, den später intabulierten 
Gläubigern Anticipativzahlungen als Schadenersatzanspruch entgegen 
zusetzen, für den Realcredit gefährlich, da ja solche Zahlungen aus den 
öffentlichen Büchern nicht ersehen werden können.5) Darum verfügt §. 1102 
b. G. B., dass der mehr als eine Fristzahlung vorausleistende Bestand 
nehmer seine Vorauszahlungen nur, wenn er sie besonders hat intabulieren 
lassen, und zwar nach den über die Priorität intabulierter Pfandrechte 
geltenden Grundsätzen“) also nur den jüngeren Gläubigern gegenüber, 
geltend machen kann?), während eine Anticipativrate auch ohne diese Vor 
sicht entgegengesetzt werden kann, freilich aber auch nur den später ein 
lehren, dass zu diesem Zwecke schon eine 
2) Daher wurde in dem Rechtsfall in 
Anmerkung der Vorauszahlung im 
d. Sammlung II Nr. 1036 entschieden, 
öffentlichen Buche genügend sei; die Ein 
dass dem der Aftervermietung sich wider 
tragung muss vielmehr förmlich zur 
setzenden Vermieter, da infolgedessen 
Erwirkung des Pfandrechts für den all 
die dem Mieter entbehrliche Wohnung 
fälligen Rückersatzanspruch effectuiert 
leer stand, kein Mietzins gebüre. 
werden. Daraus folgt, dass wenn der 
3) Auch nach röm. R. gilt die Regel, 
Bestandvertrag und die Anticipativ 
dass der Locator vor dem Conductor 
zahlung intabuliert sind, nur die dieser 
leisten muss (L. 24 §. 2 D. loc. 19. 2. 
zweiten Eintragung nachstehenden Gläu 
Windscheid §. 400, Arndts §. 312), 
biger hier in Betracht kommen. Davon 
während beim Kauf und Tausch Zug 
ausgehend, dass es sich bei dieser Ein 
um Zug geleistet werden muss. Van 
tragung um eine bloße Anmerkung 
gerow III S. 303, §. 607. 
handle, erklären neuestens Mehrere sie 
4) So auch Entsch. in Tausch, Rechtsf. 
wegen §. 20, 73 G. B. G. für unzu 
S. 1 und Entsch. Sammlung IV Nr. 
lässig. So Randa, Eig. 2. Aufl. S. 511, 
1902, welch' letztere hervorhebt, dass der 
Rosenbacher in d. Prag. Mitth. 1888 
Mieter, wenn er sich in solchem Falle 
S. 28 ff., Saxl in d. Jur. Bl. 1893 Nr. 3. 
ohne Vorausbezahlung in den Besitz der 
*) §. 1102 gesteht aber keineswegs der 
Wohnung gesetzt hat, auf Räumung ge 
Concursmasse das Recht zu, den 
klagt werden kann. 
vorausbezahlten Zins nochmals zu for 
5) Vgl. Arndts G. Z. 1858 Nr. 28, 29. 
dern. Entsch. Riehl III S. 1310. 
Es ist unrichtig, wenn Winiwarter 
Wahl aber steht dieses Recht dem Zwangs 
IV S. 313, Stubenrauch III S. 295, 
verwalter zu. Entsch. Sammlung XXII 
Schiffner §. 96 bei Note 40, und 
Nr. 10026. 
Exner Hyp. R. S. 279 f. und Note 26
	        
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