International Copyright-Act.
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steiler kein Honorarium für ihre Schriften*), wie sich schon
aus dem gänzlichen Stillschweigen der Römischen Gesetze
und Juristen über die Honorarien der Schriftsteller ergiebt.
(Sie waren nicht einmal gegen Verfälschungen ihrer Schrif-
ten gesichert.) Dasselbe gilt von den Schriftstellern des Mit-
telalters. Und warum ist, wo oder wann Bücher nur durch
Abschreiben vervielfältiget werden, das Schrifteigenthum
unwirksam? Nicht deswegen, weil zu einer Abschrift ein
grösserer Aufwand von Zeit und Arbeit erforderlich ist, als
zur Herstellung eines einzelnen Exemplares einer Druck-
schrift, wenn schon dieser Unterschied allerdings nicht ohne
Bedeutung für die vorliegende Frage ist. Sondern die wahre
Ursache ist die, dafs, wo und wann Schriften nur durch
Abschreiben vervielfältiget werden, eine Controle über die
Vervielfältigung einer einmal herausgegebenen Schrift faktisch
und mithin rechtlich unmöglich ist. Der Schriftsteller hat
unter dieser Voraussetzung überall nicht ein Eigenthum an
seinem Geisteswerke , nicht ein dominium materiae, son-
dern nur ein Eigenthum an seiner Handschrift, nur ein
dominium formae. Anders stellt sich die Sache, wo und
wann literarische Arbeiten durch die Druckerpresse oder
durch ähnliche mechanische Mittel vervielfältiget werden.
Unter dieser Voraussetzung ist eine Controle jener Art
faktisch möglich. Wenn aber die Gesetze eines Staates den
') Anderer Meinung ist zwar Becker, einer der neuesten Schrift-
steller über diesen Gegenstand. (Gallus. Römische Scenen aus
der Zeit Augusts. Erster Theil. Leipz. 1838. 8. 178.) Allein
die Hauptstelle, auf die er sich bezieht, beweist eher gegen
als für ihn. Die Stelle, — Martial. XI, 108 — lautet so:
„Quamvis tam longo poteras satur esse libello,
Lector, adhuc a me disticha pauca petis.
Sed Lupus usuram, puerique diaria poscunt.
Lector, solve. Taces dissimulasque ? Vale.“
Hätte Martial ein Honorar für seine Disticha erhalten, so hätte
er, um Geld einzunehmen oder seine Einnahme zu verbessern,
noch mehr Disticha schreiben müssen! (Das „solve" ist so
zu deuten oder zu ergänzen: Solve usuram, solve diaria.)