Object : Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit und politische Gesetzkunde (Jg. 1831, Bd. 3 (1831))

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Notizenblatt.
CXCIV.
Circulare  von  dem  k.  k.  nieder=österr.  Kreisamte
V.  U.  W.  W.  vom  13.  August  1831.  Seine  Majestät  haben  mit  a.  h.
Entschließung  vom  22.  April  1829  den  Antrag  des  Herrn  Fürsten  von
Croy,  Besitzers  der  Herrschaft  Stollberg  wegen  Herstellung  neuer
Straßen,  wodurch  die  Reichs=,  Preßbaumer=  und  Hirtenberger=Straße
mit  einander  verbunden  werden,  gnädigst  zu  genehmigen,  und  demselben -
  zugleich  ein  fünfzigjähriges  Mauth-Privilegium  zu  verleihen
geruht.  Der  dießfällige  Mauthbezug  ist  aus  dem  im  Anhange  mit
folgenden  Abdrucke  des  Circulares  des  k.  k.  Kreisamtes  im  V.  O.
W.  W.  *)  ersichtlich.
Die  Dominien  dieses  Kreises  werden  hiervon  zur  Wissenschaft
und  allgemeinen  Bekanntmachung  verständiget.
CXCV.
Kundmachung  des  k.  k.  böhmischen  Guberniums
vom  14.  August  1831.  Um  dem  Handelszuge  in  dem  egerer  k.  k.
Gefälleninspectoratsbezirke  die  thunlichste  Erleichterung  zu  gewähren,
hat  die  h.  k.  k.  allgemeine  Hofkammer  mit  Decret  vom  27.  July  d.
J.,  3.  27684,  den  Antrag  der  k.  k  böhmischen  Cameralgefällenverwaltung -
  genehmiget,  dem  Grenzzollamte  zu  Voitersreit  für  die  Zeit,
als  die  von  der  k.  sächsischen  Regierung  gegen  Böhmen  angeordnete
Grenzsperre  in  ihrer  gegenwärtigen  Ausdehnung  in  Wirksamkeit  besteht, -
  die  Verzollungsbefugnisse  eines  Commercial=Zollamtes  zu  ertheilen. -

*)  Circulare  wegen  Errichtung  der  Wegmäuthe  auf  den  vom  Herrn  Fürsten -
  von  Croy  hergestellten  Straßen.  Seine  Majestät  haben  mit  a.  h.
Entschließung  vom  22.  April  1829  den  Antrag  des  Fürsten  von  Croy,
Besitzers  der  Herrschaft  Stollberg  wegen  Herstellung  neuer  Straßen,
wodurch  die  Reichs=,  Preßbaumer=  und  Hirtenberger=Straße  mit  einander -
  verbunden  werden,  gnädigst  zu  genehmigen,  und  demselben
zugleich  ein  fünfzigjähriges  Mauth=Privilegium  nach  folgendem  Tariffe -
  zu  verleihen  geruht:  und  zwar  für  die  Strecke  zwischen  Rußhof
und  dem  Flusse  Laaben
kr.
für  das  Stück  Zugviel
größeres  Treibvieh  1½  »
detto
kleineres
3/4  »
Diese  Mauth  wird  in  der  Gegend  von  Rußhof  eingehoben  werden.
die  in  der  Gegend  des
Zwischen  dem  Flusse  Laaben  und  Hainfeld
Flusses  nächst  Altlengbach  erhoben  werden  wird,
4  kr.
für  das  Stück  Zugvieh
2  »
größeres  Treibvieh
i  »
detto
kleineres
Für  die  Strecke  zwischen  Altlengbach  über  Neulengbach  bis  Plankenberg, -
  die  in  der  Gegend  von  Plankenberg  errichtet  wird.
4  kr.
für  das  Stück  Zugvieh
..  .
2  „größeres -
  Treibvieh
1  „kleineres -
  detto
Da  nun  der  Fürst  von  Croy  die  Bedingungen,  unter  welchen  demselben -
  diese  Mäuthe  bewilliget  werden,  vollkommen  erfüllt  hat;  so
wird  hiermit  die  Ermächtigung  ertheilt,  diese  von  Seiner  Majestät
bewilligten  Mäuthe  vom  16.  August  d.  J.  angefangen,  zu  beziehen,
Max-Planck-Institut  für
            
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