Metadaten : Erläuterungen über den Code Napoleon und die Großherzogliche Badische bürgerliche Gesezgebung (3)

Von  eigenen  Wechseln.
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wissen  Summe  zu  leisten.  Die  ersten  heißen  in  unserer
Sprache  eigene,  die  andern  trassirte  Wechsel,  oder
mit  einem  Worte:  Tratten.
Bei  trassirten  Wechseln  war  es  dem  Wechselgeber  erlaubt, ¬
  eine  größere  Summe,  als  er  dem  Wechselnehmer
anwies,  anstatt  der  Valuta  sich  auszubedingen.  Bei  einem
Darlehn  durfte  nach  den  Begriffen,  die  man  sich  vormals
vom  Wucher  gemacht  hatte,  der  Darleiher  für  den  Gebrauch
seines  Geldes  keine  Vergeltung  sich  ausbedingen,  wenn
er  das  Kapital  nicht  für  immer  veräußerte.  Man  glaubte
aber,  diesem  Verbote  zu  entgehen,  wenn  man  Verschreibungen ¬
  über  ein  empfangenes  Darlehn  in  Wechsel  umkleidete, ¬
  und  hierbei  nur  die  äußere  Form  eines  trassirten
Wechsels  beobachtete.  Es  ist  schwer,  alle  die  Erfindungen ¬
  aufzuzählen,  worauf  man  verfiel,  um  diesen  Zweck
zu  erreichen.
Wer  näher  belehrt  zu  seyn  wünscht,  wie  weit  es  die
Italiener,  besonders  die  Genueser,  in  diesem  Stücke  gebracht
haben,  kann  bei  Scaccia  de  commerciis  et  cambio
§.  1.  quaest.  5.  num.  83  et  seq.  seine  Wißbegierde  befriedigen. ¬
  Hinwiederum  blieben  aber  auch  die  Wechseler
sich  konsequent  genug,  um  niemals  zu  gestehen,  daß  sie  von
andern  Geld  gegen  Zinsen  entlehnt  hätten.  Sie  nahmen
es  nur  in  Verwahr,  stellten  darüber  Depositowechsel  aus,
und  bedeckten  die  Zinsen  damit,  daß  sie  den  Deponenten
an  ihrem  Gewinn  Theil  nehmen  ließen.  Daher  die  Eintheilung ¬
  in  wahre  oder  wirkliche,  und  trockene  Wechsel:
cambia  realia  und  cambia  sicca,  wovon  die  Letztern  gleichwohl ¬
  in  einer  andern  Gestalt  erschienen,  als  die  der
Verfasser  §.  30  als  Muster  vorlegt,  und  die  wir  heut  zu
Tage  eigene  Wechsel  nennen.  Nach  der  Konstitution
des  Pabst  Pius  V.  vom  J.  1575  verstand  man  unter
dem  Namen  trockene  Wechsel  ea  omnia  quae  ita  consinguntur, ¬
  ut  contrahentes  ad  certas  nundinas,  seu  ad
            
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