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spruch mit einander prüfen zu können; so widersprechen -
sie z. B. der Behauptung, sie können nicht
frei deliberiren, nur so gerade hin, indem sie von
den anwesenden östreichischen Truppen rühmen,
diese seien — auf Leopolds Kosten — als
Unterstüzer ihrer Freihelt da. Dabei begehen sie eine -
Niederträchtigkeit, welche sie in den Augen jedes -
Statsbürgers, Repräsentanten, Fürsten, äuferst -
verächtlich machen mus; sie sagen nemlich:
„die landständische Versammlung hat sich annoch
einer andern Freiheit und weitern Wohlthat ihres
Landesherrn (Prince & Signeur) zu erfreuen; es
ist ihr unbenommen, alle Gegenstände, die sie zum
allgemeinen Besten des Vaterlands abzuzielen
glaubt, vorzutragen und der Hochfürstlichen Gutheissung -
zu unterwerfen. Nicht genug, daß die
landständische Versammlung diese grosmüthige Erlaubnis -
erhalten hat; sie wird solche zu männiglichens -
Wissen durch offentlichen Druk bekannt machen. -
„ Ist das die Sprache der Vorfahrer?
207.
Ediktal=Citation. Citation edictale. 6 S. F.
Auch diese Ediktal-Citation muste zu den
Komitial=Schriften kommen, freilich mit gleichem
Recht wie so manche andere. Die Citation geht
wi=Volage -
ULS
Max-Planck-Institut für
europäische Rechtsgeschichte
DFC