Geschichte der Controverse in neuerer Zeit.
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irgend wohin, in eine die Mora umfassende Monographie.
Nur durch die getreue Relation der verschiedenen Ansichten,
wie der gegen sie gerichteten Einwendungen, kann ein endliches
Resultat und zugleich eine Bestätigung der von uns oben ausgesprochenen ¬
Behauptung gewonnen werden, daß naͤmlich der
Streit so fur wie gegen die Regel bisher fast durchgaͤngig
mit denselben Gruͤnden gefuͤhrt sei.
§. 20.
Ansicht v. Schröter's 242)
243)
In einer literärhistorischen Einleitung
weißt
v. Schröter zunächst nach, daß die Rechtsregel dies inter
pellat schon in der griechischen Jurisprudenz gegolten und unter ¬
den Glossatoren allgemeinen Anhang gefunden habe. Bei
den unmittelbaren Nachfolgern der Glossatoren sei zwar die
Beschränkung der Regel auf den Fall der Pönalstipulation
vorherrschend gewesen, von den Scholastikern aber die Regel
wieder in ihrer alten Ausdehnung angenommen worden. In
Frankreich habe sich zuerst am ausführlichsten gegen die
Regel erklärt Ferretus, und nach ihm sei der Streit erst
recht lebendig geworden. Die späteren Civilisten des sechszehnten ¬
Jahrhunderts seien in zwei Parteien zerfallen; doch
sei das theoretische Uebergewicht auf Seiten der richtigern
Ansicht, d. h. der Gegner der Regel, gewesen. Als Vertheidiger ¬
dieser richtigern Ansicht wird besonders Contius
genannt, dessen Argumentation wir oben ausführlicher mitgetheilt ¬
haben. Als Gegner derselben, also als Vertheidiger
der Regel, werden besonders hervorgehoben Donellus
und Cujaz, wiewohl der Letztere sich einmal auch für die
entgegengesetzte Meinung erklärt habe. — In den Niederlanden ¬
sei die Mehrzahl der Juristen für die Regel gewesen; ¬
hier wird Bronchorst als erster und Masius
als ausführlichster Vertheidiger derselben erwähnt. In
Deutschland habe man lange Zeit ohne eigene Prüfung
242) v. Schröter über die Regel: dies interpellat pro homine,
Zeitschrift für Civilrecht und Proceß. Bd. IV. Heft 1. Nr. 5.
243) v. Schröter l. c. S. 100—128.