§. 325.
bringer derselben3) zu einer in ihr selbst ausgedrückten Leistung verpflichtet.
Dahin gehören nicht nur jene Documente, die den Überbringer zur Er
hebung einer in der Urkunde ausgedrückten Geldsumme berechtigen*),
sondern es kann das Inhaberpapier auch auf eine andere — positive oder
negative — Leistung lauten."
Das Recht zur Ausgabe von auf Geld lautenden Inhaberpapieren
steht nach §. 1001 b. G. B. und Hofkmd. v. 17. Dec. 18476) nur dem
Staate und den von demselben speciell hiezu privilegierten Personen zu.
Bezüglich der Inhaberpapiere auf andere Leistungen besteht eine ähnliche
Beschränkung nicht.*)
Bearbeitung. Manche, wie namentlich
Ders., Beitr. z. L. v. Pfandrechte, ins
Fuchs a. a. O., Hasenöhrl II S. 29
bes. an Wertpapieren in d. G. Z. 1899
halten übrigens diese Karten und Mar
Nr. 21, Hasenöhrl II §§. 58—63, v.
ken nicht für Inhaberpapiere, sondern
Canstein, H. R. §. 7, H. Brunner,
erklären sie für Legitimationspa
Z. Gesch. d. Inhab. Pap. in Deutschland,
piere, wobei sie freilich diesen Begriff
in Forschungen z. Geschichte des deutschen
in einem anderen, weiteren Sinne ver
und franz. R. Stuttg. 1894 S. 631 ff.
stehen, als der unten §. 334 bei Note 27
Puntschart, Die mod. Theorie des Priv.
damit verbundene ist. Im Einzelnen
R. §. 41. Über die Vorarbeiten und die
sind hier zu vergleichen: Steinbach
Auffassung der Verfasser des b. G. B.
(Vortrag) über die Vormerkung verloren
Pfaff in d. Jur. Bl. 1885 Nr. 23 S.267.
gegangener Versatzzettel, in d. Jur. Bl.
Übersichten über die verschiedenen Theo
1878 Nr. 4—6, v. Kleeborn, Über die
rien bei v. Canstein a. a. O., Kirch
rechtl. Natur einer Tramway=Fahrkarte,
stetter 2. Aufl. S. 649—655, Hasen
ebda. 1879 Nr. 48, dagegen W. ebda.
öhrl II S. 20—26 und Adler S. 33ff.
Nr. 51 und Gärtner ebda. 1880 Nr. 1
3) An einen unbestimmten Dritten ge
ferner über die Natur der Theaterbillete
richtete Willenserklärungen von recht
und die Wirkung der Verschiebung einer
licher Bedeutung sind überhaupt nicht
Vorstellung, Ungenannter ebda. 1890
allzuselten; man denke z. B. an so
Nr. 19, Schreiber in d. G. Z. 1891
manche Fälle der offenen Vollmacht
Nr. 2, v. C. in d. Jur. Bl. 1891 Nr. 17,
(§. 1017 b. G. B.). Vgl. auch Unger 1
18, v. Braulick in d. Allg. Jur. Ztg.
S. 568.
1891 Nr. 16, 18; vgl. auch Grünwald,
Z. B. Bank= und Staatsnoten, ver
Welchen Vertrag schließt der Abnehmer
losbare Staatspapiere, Partialhypothekar
einer Theaterkarte? in d. Not. Ztg. 1879
anweisungen, Coupons („Fruchtpapiere
Nr. 48; Wochenschau (betr. die Frage
Hasenöhrl S. 27), Pfandbriefe der
der Retourbillets), ebda. 1885 Nr. 31,
Banken, Einlagsscheine der Lotteriecollec
Übertragbarkeit der Retourbillets, ebda.
turen, Lose der Güterlotterien, Inhaber
1886 Nr. 29, Randa, Eig. S. 353 und
actien u. s. w. Vgl. Wehli G. H. 1869
gegen die Übertragbarkeit der Retour
Nr. 7.
billets S. 354 Note 41.
Z. B. Talons, Versatzscheine, Speise
6) Danach dürfen nämlich Privatschuld
und Trinkkarten, Badebillets, Theater
scheine und Partialobligationen von Pri
und Concert=Eintrittskarten, Eisenbahn
vatanlehen immer nur auf bestimmte
billets u. s. w. Vgl. Thöl, Handelsr.
Namen lauten.
3. Aufl. I S.223, Gerber §. 160 Note 1,
*) Unger, Inh. P. S. 174, Kirch
Gröning im civ. Arch. XLV S. 90
stetter S. 656, Stein a. a. O. Nr. 70,
95, Unger, Inh. P. S. 90, Deutsches
der übrigens Nr. 69 annimmt, der
G. B. §. 807. Es gibt sogar Marken,
Schuldner werde auch durch ein gegen
die weder von Papier sind, noch eine
das gesetzliche Verbot (Note 6) ausge
Schrift enthalten, gleichwohl aber die
stelltes Inhaberpapier verpflichtet. Gegen
Natur von Inhaberpapieren an sich tra
den Text (soweit es sich nicht um Legi
gen, wie so manche Bestätigung über den
timationspapiere handelt) Hasenöhrl
Empfang einer Sache zu gewerblicher