Full text: System des österreichischen allgemeinen Privatrechts (2)

§. 325. 
bringer derselben3) zu einer in ihr selbst ausgedrückten Leistung verpflichtet. 
Dahin gehören nicht nur jene Documente, die den Überbringer zur Er 
hebung einer in der Urkunde ausgedrückten Geldsumme berechtigen*), 
sondern es kann das Inhaberpapier auch auf eine andere — positive oder 
negative — Leistung lauten." 
Das Recht zur Ausgabe von auf Geld lautenden Inhaberpapieren 
steht nach §. 1001 b. G. B. und Hofkmd. v. 17. Dec. 18476) nur dem 
Staate und den von demselben speciell hiezu privilegierten Personen zu. 
Bezüglich der Inhaberpapiere auf andere Leistungen besteht eine ähnliche 
Beschränkung nicht.*) 
Bearbeitung. Manche, wie namentlich 
Ders., Beitr. z. L. v. Pfandrechte, ins 
Fuchs a. a. O., Hasenöhrl II S. 29 
bes. an Wertpapieren in d. G. Z. 1899 
halten übrigens diese Karten und Mar 
Nr. 21, Hasenöhrl II §§. 58—63, v. 
ken nicht für Inhaberpapiere, sondern 
Canstein, H. R. §. 7, H. Brunner, 
erklären sie für Legitimationspa 
Z. Gesch. d. Inhab. Pap. in Deutschland, 
piere, wobei sie freilich diesen Begriff 
in Forschungen z. Geschichte des deutschen 
in einem anderen, weiteren Sinne ver 
und franz. R. Stuttg. 1894 S. 631 ff. 
stehen, als der unten §. 334 bei Note 27 
Puntschart, Die mod. Theorie des Priv. 
damit verbundene ist. Im Einzelnen 
R. §. 41. Über die Vorarbeiten und die 
sind hier zu vergleichen: Steinbach 
Auffassung der Verfasser des b. G. B. 
(Vortrag) über die Vormerkung verloren 
Pfaff in d. Jur. Bl. 1885 Nr. 23 S.267. 
gegangener Versatzzettel, in d. Jur. Bl. 
Übersichten über die verschiedenen Theo 
1878 Nr. 4—6, v. Kleeborn, Über die 
rien bei v. Canstein a. a. O., Kirch 
rechtl. Natur einer Tramway=Fahrkarte, 
stetter 2. Aufl. S. 649—655, Hasen 
ebda. 1879 Nr. 48, dagegen W. ebda. 
öhrl II S. 20—26 und Adler S. 33ff. 
Nr. 51 und Gärtner ebda. 1880 Nr. 1 
3) An einen unbestimmten Dritten ge 
ferner über die Natur der Theaterbillete 
richtete Willenserklärungen von recht 
und die Wirkung der Verschiebung einer 
licher Bedeutung sind überhaupt nicht 
Vorstellung, Ungenannter ebda. 1890 
allzuselten; man denke z. B. an so 
Nr. 19, Schreiber in d. G. Z. 1891 
manche Fälle der offenen Vollmacht 
Nr. 2, v. C. in d. Jur. Bl. 1891 Nr. 17, 
(§. 1017 b. G. B.). Vgl. auch Unger 1 
18, v. Braulick in d. Allg. Jur. Ztg. 
S. 568. 
1891 Nr. 16, 18; vgl. auch Grünwald, 
Z. B. Bank= und Staatsnoten, ver 
Welchen Vertrag schließt der Abnehmer 
losbare Staatspapiere, Partialhypothekar 
einer Theaterkarte? in d. Not. Ztg. 1879 
anweisungen, Coupons („Fruchtpapiere 
Nr. 48; Wochenschau (betr. die Frage 
Hasenöhrl S. 27), Pfandbriefe der 
der Retourbillets), ebda. 1885 Nr. 31, 
Banken, Einlagsscheine der Lotteriecollec 
Übertragbarkeit der Retourbillets, ebda. 
turen, Lose der Güterlotterien, Inhaber 
1886 Nr. 29, Randa, Eig. S. 353 und 
actien u. s. w. Vgl. Wehli G. H. 1869 
gegen die Übertragbarkeit der Retour 
Nr. 7. 
billets S. 354 Note 41. 
Z. B. Talons, Versatzscheine, Speise 
6) Danach dürfen nämlich Privatschuld 
und Trinkkarten, Badebillets, Theater 
scheine und Partialobligationen von Pri 
und Concert=Eintrittskarten, Eisenbahn 
vatanlehen immer nur auf bestimmte 
billets u. s. w. Vgl. Thöl, Handelsr. 
Namen lauten. 
3. Aufl. I S.223, Gerber §. 160 Note 1, 
*) Unger, Inh. P. S. 174, Kirch 
Gröning im civ. Arch. XLV S. 90 
stetter S. 656, Stein a. a. O. Nr. 70, 
95, Unger, Inh. P. S. 90, Deutsches 
der übrigens Nr. 69 annimmt, der 
G. B. §. 807. Es gibt sogar Marken, 
Schuldner werde auch durch ein gegen 
die weder von Papier sind, noch eine 
das gesetzliche Verbot (Note 6) ausge 
Schrift enthalten, gleichwohl aber die 
stelltes Inhaberpapier verpflichtet. Gegen 
Natur von Inhaberpapieren an sich tra 
den Text (soweit es sich nicht um Legi 
gen, wie so manche Bestätigung über den 
timationspapiere handelt) Hasenöhrl 
Empfang einer Sache zu gewerblicher
	        
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