Volltext : System des österreichischen allgemeinen Privatrechts (2)


11. Wichtige Probleme des Lebensversicherungsrechts : Insbesondere der Anspruch auf die Lebensversicherungssumme

VIII.

Wichtige Probleme des Lebensversicherungsrechts.
Insbesondere der Anspruch aus die Lebens-
versicherungssumme.
Mit Rücksicht auf das B.G.B. erörtert
von Bietor Ehrenberg.

Inhaltsübersicht.
I. Die wirthschaftlichen Grundlagen der Lebensversiche-
rung (§ l).
II. Rechtliche Konsequenzen auS den wirthschaftlichen
Grundlagen der Lebensversicherung (§ 2).
III Der Anspruch auf die Versicherungssumme insbesondere.
A. Das Problem (§ 3).
ß. Das geltende Recht.
1) Das Prinzip (§ 4).
2) Der Anspruch auf die Versicherungssumme, wenn ein Begün-
stigter nicht vereinbart ist (§ 5).
3) Der Anspruch aus die Versicherungssumme, wenn ein Begün-
stigter vereinbart ist.
a) Die Rechtsstellung des Begünstigten (§ 6).
b) Die Rechtsstellung des Versicherten und seiner Rechtsnach-
folger (§ 7).
c) Die Rechtsstellung der Gläubiger des Versicherten (8 8).
6. Kritik und Reformvorschläge (§ 9).

§ 1.
I. Die wirthschaftlichen Grundlagen der Lebensversicherung.
Das gesammte Versicherungswesen ruht bekanntlich auf
zwei Erfahrungssätzen.
Die Erfahrung lehrt uns nämlich einmal, daß van einer
größeren Anzahl gefährdeter Personen innerhalb eines gewisien
Zeitraums nur eine kleine Zahl wirklich von dem befürchteten
Nachtheil betroffen wird. Daher genügt ein kleiner jährlicher

11. Wichtige Probleme des Lebensversicherungsrechts : Insbesondere der Anspruch auf die Lebensversicherungssumme

VIII.

Wichtige Probleme des Lebensversicherungsrechts.
Insbesondere der Anspruch aus die Lebens-
versicherungssumme.
Mit Rücksicht auf das B.G.B. erörtert
von Bietor Ehrenberg.

Inhaltsübersicht.
I. Die wirthschaftlichen Grundlagen der Lebensversiche-
rung (§ l).
II. Rechtliche Konsequenzen auS den wirthschaftlichen
Grundlagen der Lebensversicherung (§ 2).
III Der Anspruch auf die Versicherungssumme insbesondere.
A. Das Problem (§ 3).
ß. Das geltende Recht.
1) Das Prinzip (§ 4).
2) Der Anspruch auf die Versicherungssumme, wenn ein Begün-
stigter nicht vereinbart ist (§ 5).
3) Der Anspruch aus die Versicherungssumme, wenn ein Begün-
stigter vereinbart ist.
a) Die Rechtsstellung des Begünstigten (§ 6).
b) Die Rechtsstellung des Versicherten und seiner Rechtsnach-
folger (§ 7).
c) Die Rechtsstellung der Gläubiger des Versicherten (8 8).
6. Kritik und Reformvorschläge (§ 9).

§ 1.
I. Die wirthschaftlichen Grundlagen der Lebensversicherung.
Das gesammte Versicherungswesen ruht bekanntlich auf
zwei Erfahrungssätzen.
Die Erfahrung lehrt uns nämlich einmal, daß van einer
größeren Anzahl gefährdeter Personen innerhalb eines gewisien
Zeitraums nur eine kleine Zahl wirklich von dem befürchteten
Nachtheil betroffen wird. Daher genügt ein kleiner jährlicher

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