Objekt : Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld (Theil 9, Abt. 2)

7.  Buch.  2.  Tit.  §.  637.  a.
272
gegen  findet  das  Accrescenzrecht  in  der  Regel  nicht  Statt  *).
Die  oben  angeführten  Worte  Ulpians  L.  11.  D.  b.  t.
lassen  uns  keinen  Augenblick  daran  zweifeln.  Ausnahmen
finden  jedoch  Statt,  wenn  diejenigen,  welche  anfaͤnglich
verbis  conjuncti  waren,  durch  das  Hinzurufen  eines
Dritten  wieder  re  conjuncti  wurden,  insoweit  nämlich,
als  ihre  Portion  durch  diese  Concurrenz  beschränkt  ward;
oder  wenn  bey  den  verbis  conjunctis  die  Theile  erst  durch
Concurrenz  bestimmt  werden  sollen,  und  welche  dann  insofern ¬
  im  Grunde  re  et  verbis  conjuncti  sind.  Beyde
Ausnahmen  werden  sich  durch  folgende  Beyspiele  naher
aufklären.  Man  setze  folgendes  Vermächtniß:  dem  A  und
B  vermache  ich  den  Nießbrauch  meines  Landguts  jedem  zur
Hälfte.  Dem  C  vermache  ich  ebenfalls  diesen  Nießbrauch.
Hier  ist  der  C  mit  A  und  B  realiter  verbunden,  die  Concurrenz ¬
  des  letztern  macht,  daß  A  und  B  in  ihren  Antheilen ¬
  beschrankt  werden.  Wüͤrden  nämlich  alle  drey  Legatare
an  dem  Nießbrauch  Antheil  nehmen,  so  müßte  die  Vertheilung =
  so  gemacht  werden,  daß  C  die  Hälfte,  B  ein
Viertel  und  A  ein  Viertel  des  Nießbrauchs  bekame.  Denn
nach
20)  S.  Ant.  FABER  de  Errorib.  Pragmaticor.  Decad.  XLIX.  Err.  4.
Lac.  CUJACIUS  Obsy.  lib.  XXIV.  c.  34.  Franc.  Ramos  del  MANZANO
Praelect.  ad  Titt.  Dig.  de  legat.  et  fideicomm.  P.  II.  Cap.  3.  bey
MEERMAN  Tom.  VII.  pag.  303.  sqq.  HOFACKER  Princ.  T.  II.
§.  1524.  und  Car.  Sal.  ZACHARIAE  libr.  Quaestion.  (Vifemb.
1805.)  Quaest.  XV.  Anderer  Meinung  sind  Corn.  van  BPpKERSHOEK -
  Observat.  iur.  Rom.  Lib.  II.  c.  3.  Arn.  VINNIUS
Comm.  ad  §.  8.  J.  de  legat.  Io.  Lac.  WISSENBACH  ad  Pand.
Disp.  XIX.  §.  12.  Io.  Ortw.  WESTENBERG  Princ.  Dig.  h.  f.
§.  106.  LAUTERBACR  Colleg.  Pand.  h.  t.  §.  2.  und  MERTEN
cit.  Diss.  §.  8.
            
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