Inhaltsverzeichnis : Grundlasten-Ablösungs-Gesetz für das Königreich Württemberg vom 14. April 1848

—  IV  —
mancherlei  Zweifel  erhoben,  daß  mir  eine  bloße  Zusammenstellung ¬
  des  Gesetzes  mit  den  dazu  gehörigen  ständischen ¬
  Verhandlungen  und  Instruktionen  nicht  genügend
erschien.  Ich  glaubte  vielmehr,  daß  manchem  bei  der
Ausführung  sich  ergebenden  Anstande  und  mancher  Anfrage =
  bei  der  Commission  zum  Voraus  begegnet  werden
könnte,  wenn  ich  das  Gesetz,  unter  Voranstellung  einer
kurzen  Geschichte  des  bisherigen  Entwicklungs-Ganges
unserer  Ablösungs=Gesetzgebung,  mit  Erläuterungen  begleiten ¬
  würde.
Demgemäß  habe  ich  an  der  Hand  der  Motire,  der
ständischen  Verhandlungen,  der  Jnstruktionen  und  anderer =
  mir  zu  Gebot  gestandenen  Hülfsmittel  diejenigen
Bestimmungen  des  Gesetzes,  worüber  sich  bereits  Zweifel
erhoben  haben,  oder  welche  mir  in  irgend  einer  Beziehung
einer  Erläuterung  zu  bedürfen  schienen,  einer  näheren
Betrachtung  unterworfen,  deren  Ergebniß  in  den  nachfolgenden ¬
  Bemerkungen  niedergelegt  ist.  Dabei  muß
ich  jedoch  darauf  aufmerksam  machen,  daß  dem  vorliegenden =
  Gesetze,  in  Folge  der  neuesten,  auf  die  Beschlüsse
der  National=Versammlung  über  die  Grundrechte  sich
stützenden  Anträge  unserer  Abgeordneten-Kammer  an  die
Regierung,  in  Betreff  der  Verbesserung  und  Vervollständigung ¬
  der  bisherigen  Ablösungsgesetze,  voraussichtlich ¬
  mehrfache  Aenderungen  bevorstehen,  auf  welche  ich
bei  meinen  Erläuterungen,  weil  solche  schon  gedruckt
waren,  keine  Rücksicht  mehr  nehmen  konnte.  Es  würden =
  nämlich,  wenn  jene  Anträge  Gesetzeskraft  erlangen,
nicht,  wie  ich  auf  den  Grund  der  früheren  ständischen
            
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