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mancherlei Zweifel erhoben, daß mir eine bloße Zusammenstellung ¬
des Gesetzes mit den dazu gehörigen ständischen ¬
Verhandlungen und Instruktionen nicht genügend
erschien. Ich glaubte vielmehr, daß manchem bei der
Ausführung sich ergebenden Anstande und mancher Anfrage =
bei der Commission zum Voraus begegnet werden
könnte, wenn ich das Gesetz, unter Voranstellung einer
kurzen Geschichte des bisherigen Entwicklungs-Ganges
unserer Ablösungs=Gesetzgebung, mit Erläuterungen begleiten ¬
würde.
Demgemäß habe ich an der Hand der Motire, der
ständischen Verhandlungen, der Jnstruktionen und anderer =
mir zu Gebot gestandenen Hülfsmittel diejenigen
Bestimmungen des Gesetzes, worüber sich bereits Zweifel
erhoben haben, oder welche mir in irgend einer Beziehung
einer Erläuterung zu bedürfen schienen, einer näheren
Betrachtung unterworfen, deren Ergebniß in den nachfolgenden ¬
Bemerkungen niedergelegt ist. Dabei muß
ich jedoch darauf aufmerksam machen, daß dem vorliegenden =
Gesetze, in Folge der neuesten, auf die Beschlüsse
der National=Versammlung über die Grundrechte sich
stützenden Anträge unserer Abgeordneten-Kammer an die
Regierung, in Betreff der Verbesserung und Vervollständigung ¬
der bisherigen Ablösungsgesetze, voraussichtlich ¬
mehrfache Aenderungen bevorstehen, auf welche ich
bei meinen Erläuterungen, weil solche schon gedruckt
waren, keine Rücksicht mehr nehmen konnte. Es würden =
nämlich, wenn jene Anträge Gesetzeskraft erlangen,
nicht, wie ich auf den Grund der früheren ständischen