der Appellation.
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Bei Bestimmung dieser Summen wird bloß die
Capital= oder Hauptforderung verstanden, und es dürzugerechnet ¬
fen denselben weder Zinsen noch Kosten
werden, es sei denn, daß die streitigen Zinsen die
Hälfte des eingeklagten Capitals betrügen.
Der Appellant kann zur Begründung seines Rechts
neue Thatsachen und neue Beweismittel beibringen. ¬
In diesem Falle erfolgt ein neues Verfahren,
und es wird dazu ein anderer Deputirter des Gerichts
ernannt, welcher wie in der ersten Instanz beide Theile
vernimmt, ihnen den status controversiae vorlegt, und
alsdann mit Aufnahme der Beweise verfährt. Wechselseitige ¬
Ausführungen schließen das Verfahren
und die Acten werden dem Appellationsgerichte zum
Spruche vorgelegt. Einer förmlichen Ausschließung
mit der Deduction bedarf es nicht und kann die Vorlegung ¬
der Acten zum Spruche nach abgelaufener Deductionsfrist =
sofort verfügt werden. Dieses wird dem
Appellantén bekannt gemacht, dem es sodann frei steht,
eine Deduction nachträglich einzureichen.
Eine zulässige Appellation hat im ordentlichen ¬
Prozesse die Wirkung, daß die Vollstreckung
des Urtels ausgesetzt bleibt. Davon sind jedoch ausgenommen: =
a) Wenn Jemand durch das Erkenntniß
verurtheilt ist, dem Andern Alimente zu geben, alsdann ¬
müssen dieselben, der Appellation ungeachtet, vom
Tage der angemeldeten Klage gezahlt werden. Selbst
wenn durch das Appellations-Erkenntniß das erste auf
Zahlung von Alimenten gerichtete Urtel abgeändert
worden ist, müssen dennoch die in erster Instanz festgesetzten ¬
Alimente so lange fortbezahlt werden, bis der
Verklagte rechtskräftig davon entbunden ist. b) Wenn
nach genauer und sorgfältiger Erwägung der Umstände
Gefahr vorhanden ist, daß durch längern Aufschub
der Vollstreckung dem Andern ein wichtiger und
unersetzlicher Schaden zugefügt werden würde. In
solchem Falle muß der Appellant mit Vorbehalt seines
Rechts dem Erkenntnisse sogleich ein Genüge leisten,
oder die streitige Sache in gerichtliche Verwahrung
liefern, oder wegen künftiger Befolgung des Urtels
durch Bürgen oder Unterpfand gehörige Sicherheit
bestellen. e) Wenn in einem Urtel mehrere abgesonderte ¬
Punkte entschieden sind, und nur wegen einiger ¬
appellirt wird; oder wenn zwar nur Eine Forde=