Full text: Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

XVII. Abschnitt: Ziegelsteine. 
899 
der beiden Befugnisse er Gebrauch machen wird, 
Der Käufer ist berechtigt, während dieser Frist die 
versäumte Pflicht nachzuholen, sofern er die aus 
der Versäumnis entstandenen Kosten zu seinen 
Lasten übernimmt. 
§ 20. 
Ist der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises 
im Verzug, so kann ihm der Verkäufer eine an 
gemessene Frist zur Bewirkung der Zahlung setzen 
und nach deren Ablauf entweder Schadenersatz 
wegen Nichterfüllung verlangen oder von dem Ver 
trage zurücktreten, wenn die Zahlung nicht recht 
zeitig erfolgt ist (Bürgerliches Gesetzbuch § 326). 
§ 21. 
Bemängelungen der Beschaffenheit der Ware haben 
gemäß § 377 des Handelsgesetzbuches durch Ein 
schreibebrief an den Verkäufer zu erfolgen. 
§ 22. 
Der Käufer ist während des Ausladens der Ware 
berechtigt, die Annahme des noch nicht auf dem 
Stätteplatz oder der Baustelle abgelieferten Teils 
der Ware zu verweigern, wenn er die Entdeckung 
des Mangels auf dem Stätteplatz oder der Bau 
stelle unverzüglich dem Verkäufer anzeigt. 
§ 23. 
Wenn bei Geschäften in Steinen bestimmter 
Ziegeleien der Käufer die Lieferung bemängelt und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer