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sen auch ein noch so verschiedenes Gebieth anweißt, =
in keinem Falle unterworfen seyn können.
Die Erfahrung stimmt mit diesem Resultate
durchgängig überein. Als sich im Mittelalter
eine von der Staatsgewalt verschiedene äußere
Gewalt, die Hierarchie, bildete, entstanden alle
jene Unruhen, wodurch das Menschengeschlecht
hier mehr, dort weniger einer völligen Anarchie
Preis gegeben wurde. Gewiß war diese Periode,
als eine Periode der innern Gährung zur Entwickelung ¬
des Menschengeschlechts unumgänglich ¬
nothwendig. Aber in rechtlicher Rücksicht
bestätiget sie, so wie der Ausgang, den dieser
Riesenkampf zwischen Staat und Kirche nahm,
nur die Wahrheit, daß die Möglichkeit einer
äußern Gewalt auf der Einheit derselben beruht;
eine Wahrheit, die auch in Beziehung auf die
Organisation der Staatsverfassungen, so wie
für das Völkerrecht, von dem entschiedensten
Jnteresse ist.