Metadaten : Reusch, R.: ¬Die außerordentlichen Prozesse der Preuß. Allgemeinen Gerichts-Ordnung nach Gesetz und Praxis

A.  G.  O.  l.  46.  —  Syst.  II.  §.  86.
348
durch  eine  Verwaltungsrechnung  ermittelt,  welche  von  dem  Inhaber
resp.  Verwalter  des  Nachlasses  zu  legen  und  von  den  übrigen  Interessenten ¬
  abzunehmen  ist.  cf.  A.  L.  R.  II.  1.  §.  653.  ff.  Dadurch
ergiebt  sich  die  eigentliche  Schichtmasse  (massa  dividenda).
Ueberdies  verlangt  die  Erbmasse  endlich,  sobald  Erben,  denen
Kollationsrechte  zustehen,  bei  der  Theilung  konkurriren,  einer  anderen
Umstellung,  indem  solchen  Erben  gegenüber  die  Konferenda  als
Zugang  beigerechnet  werden  müssen,  und  so  entsteht  die  Kollationsmasse. ¬
  A.  L.  R.  II.  2.  §.  303.  ff.  359.  cf.  ib.  §.  297.
Alle  drei,  die  Erb=,  Schicht-  und  Kollationsmasse  haben  bei  der
Exdivision  ihre  besondere  Geltung  und  sind  daher  stets  strenge  zu  scheiden.
§.  86.
Exdivision.
Die  Exdivision  selbst  setzt  voraus,  daß  die  Quoten,  mit  welchen
sämmtliche  Erben  an  der  Masse  partizipiren  und  über  welche  die
Verordnung  des  Erblassers  oder  sonst  das  Gesetz')  entscheidet,  unter
des  Todes  selbst  einschließlich  gerechnet,  so  daß  also  der  Tit.  21.
die  Begräbniß=  und  Trauerkosten  noch  umfassen  muß.  A.  L.  R.  II.  1.
§.  434.  ff.
*)
Man  muß  sich  hier  die  Preuß.  Erbfolge  rechnungsmäßig  klar
machen  und  dabei  die  Haupterben  von  den  Konkurrenzerben
unterscheiden:
++I.  Kombinationen.
Haupterben.
1+1.  A.  L.  R.  II.  2.  §.  302.348.
1.  Descendenten.
cf.  §.  367.  693.
2.  Eltern.
2+2  A.  L.  R.  II.  2.  §.  490.
3.  vollbürtige  Geschwister  und
3+3=3+4=4+4.  A.  L.  R.II.3.
ihre  Kinder  ersten  Grades
§.  36.  ff.
4.  ihre  weiteren  Abkömmlinge.
5+5.  A.  L.  R.  II.  2.  §.  498.
5.  Ascendenten  excl.  der  Eltern.
5+6.  A.  L.  R.  II.  2.  §.  494.
6.  Halbgeschwister  und  ihre
6-+6.  A.  L.  R.  II.  3.  §.  41.
Abkömmlinge.
7.  nahe  Verwandte.
H+II.  Kombinationen.
8.  entfernte  Verwandte.
a+1.  A.  L.  R.  II.  1.  §.  623.  624.
cf.  §.  639.
II.  Konkurrenzerben.
a+2.=a+3.  A.  L.  R.  II.  1.
a.  Ehegatte.
§.  625.
b.  uneheliche  Kinder.
            
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