A. G. O. l. 46. — Syst. II. §. 86.
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durch eine Verwaltungsrechnung ermittelt, welche von dem Inhaber
resp. Verwalter des Nachlasses zu legen und von den übrigen Interessenten ¬
abzunehmen ist. cf. A. L. R. II. 1. §. 653. ff. Dadurch
ergiebt sich die eigentliche Schichtmasse (massa dividenda).
Ueberdies verlangt die Erbmasse endlich, sobald Erben, denen
Kollationsrechte zustehen, bei der Theilung konkurriren, einer anderen
Umstellung, indem solchen Erben gegenüber die Konferenda als
Zugang beigerechnet werden müssen, und so entsteht die Kollationsmasse. ¬
A. L. R. II. 2. §. 303. ff. 359. cf. ib. §. 297.
Alle drei, die Erb=, Schicht- und Kollationsmasse haben bei der
Exdivision ihre besondere Geltung und sind daher stets strenge zu scheiden.
§. 86.
Exdivision.
Die Exdivision selbst setzt voraus, daß die Quoten, mit welchen
sämmtliche Erben an der Masse partizipiren und über welche die
Verordnung des Erblassers oder sonst das Gesetz') entscheidet, unter
des Todes selbst einschließlich gerechnet, so daß also der Tit. 21.
die Begräbniß= und Trauerkosten noch umfassen muß. A. L. R. II. 1.
§. 434. ff.
*)
Man muß sich hier die Preuß. Erbfolge rechnungsmäßig klar
machen und dabei die Haupterben von den Konkurrenzerben
unterscheiden:
++I. Kombinationen.
Haupterben.
1+1. A. L. R. II. 2. §. 302.348.
1. Descendenten.
cf. §. 367. 693.
2. Eltern.
2+2 A. L. R. II. 2. §. 490.
3. vollbürtige Geschwister und
3+3=3+4=4+4. A. L. R.II.3.
ihre Kinder ersten Grades
§. 36. ff.
4. ihre weiteren Abkömmlinge.
5+5. A. L. R. II. 2. §. 498.
5. Ascendenten excl. der Eltern.
5+6. A. L. R. II. 2. §. 494.
6. Halbgeschwister und ihre
6-+6. A. L. R. II. 3. §. 41.
Abkömmlinge.
7. nahe Verwandte.
H+II. Kombinationen.
8. entfernte Verwandte.
a+1. A. L. R. II. 1. §. 623. 624.
cf. §. 639.
II. Konkurrenzerben.
a+2.=a+3. A. L. R. II. 1.
a. Ehegatte.
§. 625.
b. uneheliche Kinder.