Volltext : Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

Anhang.
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Umzugsgut  50  Pfennig  für  angefangene  50  Kilogramm -
  bezw.  1,50  Mark  für  einen  Quadratmeter
Lagerfläche  und  angefangenen  Monat.  Als  sperrig
werden  solche  Güter  erachtet,  welche  im  Verhältnis
zu  ihrem  Gewichte  bei  Plazierung  einen  ungewöhnlich
großen  Raum  beanspruchen  oder  im  Deutschen
Eisenbahn-Gütertarif,  Teil  I,  als  „sperrig“  bezeichnet -
  werden.
Die  Kosten  für  Ein-  und  Auslagern  sind  in  obigen
Sätzen  nicht  einbegriffen.
19.
Der  Lagermonat  ist  vom  Datum  des  einen  Monats
bis  zu  dem  diesem  Datum  vorhergehenden  Tage  des
folgenden  Monats  zu  rechnen,  also  z.  B.  vom  5./2.  bis
4./3.  =  I  Monat,  vom  15./12.  bis  14./3.  =  3  Monate.
Der  Tag  der  Einlieferung  und  derjenige  der  Auslieferung -
  zählt  als  Lagertag  mit;  angefangene  Lagermonate -
  werden  für  volle  gerechnet.
20.
Eine  Verpflichtung,  das  Gut  gegen  Feuersgefahr
zu  versichern,  liegt  nur  vor,  wenn  ein  Auftrag  zur
Versicherung  erteilt  worden  ist;  in  diesem  Falle
werden  ½  %0  für  den  angefangenen  Lagermonat  an
Prämie  berechnet.  Die  Angabe  eines  Wertes  auf
dem  Begleitpapier  gilt  als  Auftrag  zur  Versicherung
21.
Bei  mangelhaft  oder  nicht  sachgemäß  verpackten
Gegenständen  haftet  der  Spediteur  nicht  für  Bruch
            
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