Metadaten : Ueber den Concursprozeß (20)

98  Zweites  Buch.  Erster  Abschn.  Erstes  Kap.
§.  43.
Von  den  Schwierigkeiten  bei  der  Hülfsvollstreckung  in  Immobilien. ¬

Es  ist  vorhin  (§.  40.  a.  E.)  bemerkt  worden,  daß
die  Bedenklichkeiten,  welche  bei  der  Hülfsvollstreckung
eintreten  können,  hauptsächlich  bei  den  Zwangsveräusserungen ¬
  der  Immobilien  sich  zeigen.  Bei  den  meisten  Concursen ¬
  machen  diese  ohnehin  den  größten  Theil  der
Masse  aus,  und  es  gehört  zu  den  seltenen  Ausnahmen,
daß  es  bei  dem  verschuldeten  Unterthan,  der  kein  Kaufmann ¬
  ist,  hat  er  keine  liegende  Gründe,  bei  einer  Ueberschuldung ¬
  zu  einem  ordentlichen  Concurse  kommt,  theils
wegen  Geringfügigkeit  der  Masse,  theils  wegen  des  gewöhnlich ¬
  meist  gleichen  Rangs  der  Forderungen.  Nur
bei  dem  Kaufmann  und  dem  Grundeigenthümer  gibt  es
vorzugsweise  Concurse.  Aber  bei  letzterem  sind  die  Immobilien ¬
  die  Hauptsache.  Ausstehende  Activ-Forderungen ¬
  und  Vorräthe  hat  er  nicht;  sie  sind  wenigstens  verhältnißmäßig ¬
  unbedeutend,  und  was  insonderheit  die  Activ=Forderungen ¬
  anlangt,  wenn  dergleichen  vorhanden,
so  sind  sie  gewiß  nicht  flüssig  zu  machen,  stehen  vielmehr
unsicher,  oder  sind  gar  caduk,  weil  der  Schuldner  sie
ausserdem  längst  einzuziehen  nicht  versäumt  haben  würde.
Baares  Geld  wird  man  ohnehin  nicht  suchen,  und  die
Mobilien  des  Schuldners  bieten  gewöhnlich,  wenigstens
bei  dem  größten  Theile  der  Landeigenthümer  vom  Bauerund ¬
  gemeinen  Professionisten=Stande  eine  sehr  armselige
Ausbeute  dar.  Was  daran  einigen  Werth  hat,  ist  gewöhnlich ¬
  schon  verschleppt,  ehe  es  zur  Execution  kommt,
oder  durch  frühere  Auspfändungen  in  Abgang  gekommen, ¬
  ehe  der  Concurs  eröffnet  wird.  Nur  die  unbewegliche ¬
  Habe  ist  dasjenige,  woran  man  sich  hauptsächlich
hält,  weil  diese  allein  unangreifbar  war;  und  so  ist
denn  bei  einem  in  Concurs  gerathenen  Landwirth,  (ich
            
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