Full text: Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

Anhang. 
848 
B. Besonderes. 
a) Kaffee und Kolonialwaren: 
§ 6. 
Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen nach Empfang 
bezw. Berechnung der Waren werden 1½ % Skonto 
vergütet. Werden beim Verkauf auf Kredit die in 
§ 3 bezeichneten Fristen eingehalten, so steht dem 
Käufer 1% zu. Bei späterer Zahlung fällt das 
Skonto fort. 
§ 7. 
Auf Tara wird ½ kg pro Sack bei leichtem Material 
und 1 kg bei schwerem Material gerechnet. Tara 
Gewichtsdifferenzen von ¼ kg pro Sack aufwärts 
müssen vergütet werden. Ausnahmen hinsichtlich 
der Taraberechnung bilden folgende Waren: 
1. Auf Mandeln in Originalballen von ca. 10o kg 
werden 2 kg auf Tara gerechnet. 
2. Bei Nelken in Gonjes 4 kg. 
3. Rosinen, Sultaninen und Korinthen in Säcken 
werden brutto für netto gehandelt; bei Rosinen 
und Sultaninen in Kisten werden 10% Tara 
pro Kiste gerechnet. 
4. Bei Korinthen in ganzen Kisten werden 7½ kg 
pro Kiste, in halben Kisten 4 kg pro ½ Kiste 
gerechnet. 
Bei Provencer Ol und Kapern wird Original 
Fakturen-Tara gerechnet. 
§ 8. 
Taradifferenzen sind innerhalb einer Ausschluß 
frist von 1 Monat, bei Ol innerhalb einer Ausschluß-
	        
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