Volltext : Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

X.  Abschnitt:  Nahrungsmittel.
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Interessenvertretungen  ein  besonderes  Schiedsgericht -
  besitzt  (das  Schiedsgericht  der  bei  der  Korporation ¬
  der  Kaufmannschaft  bestehenden  Ständigen
Deputation  der  Berliner  Kolonialwarenhändler,  das
Schiedsgericht  des  bei  der  Handelskammer  zu  Berlin
bestehenden  Fachausschusses  der  Nahrungs-  und
Genußmittelbranche  und  das  Schiedsgericht  der
Potsdamer  Handelskammr  Sitz  Berlin),  wird  jene
Usance  nunmehr  so  ausgelegt  werden  müssen,  daß
jedes  der  drei  Schiedsgerichte  zuständig  ist,  und  zwar
im  einzelnen  Falle  dasjenige,  welches  zuerst  von
einer  der  beiden  streitenden  Parteien  angerufen
worden  ist.
Demgemäß  publiziert  jede  der  drei  Interessenvertretungen ¬
  als  Anlage  zu  dem  §  5  der  Usancen  das
Reglement  des  bei  ihr  bestehenden  Schiedsgerichts.
Berlin,  im  März  1905.
Die  Altesten  der  Kaufmannschaft  von  Berlin.
            
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