Full text: Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

X. Abschnitt: Nahrungsmittel. 
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Interessenvertretungen ein besonderes Schieds 
gericht besitzt (das Schiedsgericht der bei der Kor 
poration der Kaufmannschaft bestehenden Ständigen 
Deputation der Berliner Kolonialwarenhändler, das 
Schiedsgericht des bei der Handelskammer zu Berlin 
bestehenden Fachausschusses der Nahrungs- und 
Genußmittelbranche und das Schiedsgericht der 
Potsdamer Handelskammr Sitz Berlin), wird jene 
Usance nunmehr so ausgelegt werden müssen, daß 
jedes der drei Schiedsgerichte zuständig ist, und zwar 
im einzelnen Falle dasjenige, welches zuerst von 
einer der beiden streitenden Parteien angerufen 
worden ist. 
Demgemäß publiziert jede der drei Interessen 
vertretungen als Anlage zu dem § 5 der Usancen das 
Reglement des bei ihr bestehenden Schiedsgerichts. 
Berlin, im März 1905. 
Die Altesten der Kaufmannschaft von Berlin.
	        
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