X. Abschnitt: Nahrungsmittel.
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Interessenvertretungen ein besonderes Schieds
gericht besitzt (das Schiedsgericht der bei der Kor
poration der Kaufmannschaft bestehenden Ständigen
Deputation der Berliner Kolonialwarenhändler, das
Schiedsgericht des bei der Handelskammer zu Berlin
bestehenden Fachausschusses der Nahrungs- und
Genußmittelbranche und das Schiedsgericht der
Potsdamer Handelskammr Sitz Berlin), wird jene
Usance nunmehr so ausgelegt werden müssen, daß
jedes der drei Schiedsgerichte zuständig ist, und zwar
im einzelnen Falle dasjenige, welches zuerst von
einer der beiden streitenden Parteien angerufen
worden ist.
Demgemäß publiziert jede der drei Interessen
vertretungen als Anlage zu dem § 5 der Usancen das
Reglement des bei ihr bestehenden Schiedsgerichts.
Berlin, im März 1905.
Die Altesten der Kaufmannschaft von Berlin.