Volltext : Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

3.  Abschnitt.  Handlungsagenten  und  Vermittler.
63
20.
Ein  Agent  ist  berechtigt,  wenn  ihm  sein  Auftrag-Transportkosten.
geber  ein  ganzes  Warenlager  zum  Weitervertriebe
übergeben  hat,  in  Ermangelung  einer  besonderen
Vereinbarung  neben  der  Provision  die  entstandenen
Barauslagen  (z.  B.  für  Transport  umfangreicher
Waren  zur  Besichtigung,  bei  der  Ablieferung  u.
dergl.)  erstattet  zu  verlangen.
G  94.  Bd.  III  —  Bl.  43  —  12.  Oktober  1895.
21.
Kosten
Es  ist  nicht  allgemeiner  Handelsgebrauch,  dal
für  Rücksendung
der  Muster.
der  Agent  nach  Beendigung  des  Vertragsverhält
nisses  die  empfangenen  Muster  auf  seine  Kosten
dem  bisher  von  ihm  vertretenen  Häuse  zurücksendet; -
  es  ist  vielmehr  üblich,  daß  die  Kosten  der
Rücksendung  der  Muster  von  dem  vertretenen
Hause  getragen  werden.
G  94.  Bd.  VI  —  Bl.  45  —  1.  Mai  1902.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer