Object : Kritische Zeitschrift für Rechtswissenschaft und Gesetzgebung des Auslandes (Bd. 25 (1853))

78 Röder, die neueren Leistungen der Italiener
neuern Schriften vom Fach berücksichtigen wenigstens Ah-
rens Darstellung, z. B. Taparelli, Melchiorre, Man-
cini, Boncompagni, Ambrosoli, obgleich die Mei-
sten entweder in der Begründung des Rechts überhaupt
oder bei einzelen Anwendungen des Rechtsbegriffs, —
und hier wohl nicht immer ohne Grund — ihn wider-
legt zu haben glauben. Melchiorre30) schliesst sich
vielleicht Ähre ns am Engsten an; er sagt nämlich: die
Wissenschaft des Rechts enthalte die Mittel und Regeln
des Verhaltens, mittels deren die Menschen in ihrem
geselligen Verbände ihre eigentümliche Natur völlig ent-
wickeln, beziehungsweise die Menschheit in Bildung fort-
schreiten könne. Dass er indessen A h r e n s mitunter
gar nicht verstanden hat, geht schon daraus hervor,
dass ihm31) z. B. dessen Begriffbestimmung des Gesetzes,
die uns höchst deutlich und bestimmt dünkt, an „unent-
wirrbarer Allgemeinheit“ zu leiden scheint. Mancini
aber32) findet an dessen Rechtsbegriff noch mehr auszu-
setzen, wie an dem Boutcrwek’s; er macht nament-
lich den Einwand, dass, wenn das Recht die Bedingun-
gen der Entfaltung aller menschlichen Kräfte gewähren
solle, danach auch alle bösen Leidenschaften (also die Teu-
fel die wir etwa im Leibe haben) gehegt und gepflegt
werden müssten, — ein Irrthum, der zu drollig ist, um
einer ernstlichen Widerlegung zu bedürfen. Auch der
Ritter Boncompagni erklärt sich über das Recht in
einer Weise, die den Einfluss des Ahrens’sehen Bu-
ches nicht verkennen lässt, in seiner schon erwähnten
lind Mancini zahlt dessen Verfasser unter die „reputatissimi scriüori
tedeschi de nostri giorni.“
30) In seinem Werk „Deila giureprudenza universale. Traltalo
lilosofico.“ Napoli 1844. II Voll. Dieses Werk, dessen Verfasser da-
mals Advokat zu Neapel war, ist hauptsächlich auf Anregung der
Jugend berechnet und recht lebendig geschrieben, wenn es auch kei-
neswegs tiefer eingeht. 8. Bd. I. 8. 98.
31) Bd. II. 8. 68.
32) In den oben erwähnten „Lettere“ 8. 1441.

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