Contents : Weber, Jost: ¬Das Recht der unehelichen Geburt in der Schweiz

II.  Bemerkungen  zu  den  statistischen  Uebersichten.
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vermehrt;  es  mag  darin  für  die  ehrbare  Sitte  etwas  Entsetzliches ¬
  liegen,  wenn  ihr  im  Jahre  1860  schon  mit  nackten
Zablen  der  Beweis  geleistet  wird,  wie  viele  uneheliche  Zeugungen ¬
  im  Jahre  1865  in  diesem  oder  jenem  Kantone  der
Schweiz  stattfinden  werden,  es  sei!  —  allein  die  Ziffern  in
der  Statistik,  dieser  mit  Zahlen  gemeisselten  Geschichtsblätter
der  Völker,  werden  dennoch  die  Wahrheit  des  Gesagten  entgegenstarren ¬
  und  die  nächste  Zukunft  ihre  Prophetie  bekräftigen. ¬

Richtig  dabei  ist  und  bleibt,  dass  das  Gute  wie  das
Schlechte  in  der  Geschichte  der  Völker  ihren  Kulminationspunkt ¬
  haben,  —  diesen  nach  den  Gesetzen  der  Geschichte
—  ihn  aber  nicht
im  Laufe  von  Jahrhunderten  erklimmen,
übersteigen,  um  so  die  soziale  Welt-Ordnung  nicht  umzustürzen. ¬
  Und  so  darf  auch  den  nächsten  Steigungen  der
ünehelichen  Kinderzahl  in  der  Schweiz  wie  im  Auslande  in
der  Beziehung  mit  Beruhigung  entgegengesehen  werden,  dass
diese  nie  Zahlen  erreichen  wird,  welche  das  Bestehen  guter
Sitte,  die  Existenz  eines  jungfräulichen  Sinnes  in  dem  socialen ¬
  Leben  der  Völker  vollständig  aufheben,  oder  eine  diese
wirklich  bedrohende  Präponderanz  annehmen  wird.
Schliesslich  wiederholen  wir,  und  zwar  nicht  mit  geringem
Stolze,  dass  die  angezogene  Statistik  die  Ansicht,  die  Schweiz
dürfe  mit  Rücksicht  auf  die  vorwürfige  Materie  den  Vergleich
mit  dem  Auslande  nicht  aushalten,  eine  total  unrichtige  ist.
Wahrlich,  wie  in  so  mancher  andern  politischen  und  nationalökonomischen ¬
  Beziehung,  steht  auch  bezüglich  der  Anzahl  der
unehelichen  Kinder  unser  schönes  Vaterland,  das  Schweizerland, ¬
  unter  allen  europäischen  Staaten  ziemlich  in  den  günstigsten ¬
  Verhältnissen  da!
—181
            
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