Full text: Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

Anhang. 
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hierüber zwei Mitglieder aus der Zahl derjenigen 
vereideten Sachverständigen, die für Rüböl vom 
Verein Berliner Getreide- und Produktenhändler 
E. V., gewählt sind. Der schriftliche Antrag auf 
Begutachtung ist vom Käufer unter gleichzeitiger 
Benachrichtigung des Verkäufers bis 1½ Uhr nach 
mittags an den dem Lebensalter nach ältesten Sach 
verständigen oder dessen Stellvertreter zu richten 
und zwar, falls die Anlieferung des Rüböls bis 11 Uhr 
vormittags geschehen, an demselben Tage, sonst 
am nächstfolgenden Werktage. Der Altersmann 
oder in seiner Behinderung der von ihm zu be 
zeichnende Stellvertreter hat die Auswahl der zwei 
Sachverständigen, eventl. eines Obmanns zu treffen. 
welche mit den Parteien bis zum vierten Grade 
weder verwandt noch verschwägert sein, noch ein 
Interesse an der Sache haben dürfen. 
Die Kosten der Begutachtung trägt der unter 
liegende Teil. 
§ 6. 
Im Falle die Sachverständigen die Partie für un 
lieferbar erklären, hat der Käufer das Recht: 
a) die Ware unter Abzug des von den Sachver 
ständigen festgestellten Minderwertes abzu 
nehmen, oder 
b) vom Vertrage zurückzutreten oder 
c) sich an dem, dem Ausspruch der Sachverständi 
gen folgenden Werktage anderweitige kontrakt 
liche Ware für Rechnung des Verkäufers anzu 
kaufen.
	        
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