Anhang.
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hierüber zwei Mitglieder aus der Zahl derjenigen
vereideten Sachverständigen, die für Rüböl vom
Verein Berliner Getreide- und Produktenhändler
E. V., gewählt sind. Der schriftliche Antrag auf
Begutachtung ist vom Käufer unter gleichzeitiger
Benachrichtigung des Verkäufers bis 1½ Uhr nach
mittags an den dem Lebensalter nach ältesten Sach
verständigen oder dessen Stellvertreter zu richten
und zwar, falls die Anlieferung des Rüböls bis 11 Uhr
vormittags geschehen, an demselben Tage, sonst
am nächstfolgenden Werktage. Der Altersmann
oder in seiner Behinderung der von ihm zu be
zeichnende Stellvertreter hat die Auswahl der zwei
Sachverständigen, eventl. eines Obmanns zu treffen.
welche mit den Parteien bis zum vierten Grade
weder verwandt noch verschwägert sein, noch ein
Interesse an der Sache haben dürfen.
Die Kosten der Begutachtung trägt der unter
liegende Teil.
§ 6.
Im Falle die Sachverständigen die Partie für un
lieferbar erklären, hat der Käufer das Recht:
a) die Ware unter Abzug des von den Sachver
ständigen festgestellten Minderwertes abzu
nehmen, oder
b) vom Vertrage zurückzutreten oder
c) sich an dem, dem Ausspruch der Sachverständi
gen folgenden Werktage anderweitige kontrakt
liche Ware für Rechnung des Verkäufers anzu
kaufen.