fullscreen : Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechts-Pflege ([3.F.] Bd. 5 = Jg. 1838, Bd. 2 (1838))

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zen  wollten,  um  den  Herzog  von  Orleans  darauf  zu  erheben, -
  und  die  sich  dazu  der  strafbarsten  Mittel  bedienten.
die  Orleanische  Faktion.  Es  hat  aber  in  dem  Großbritannischen -
  Parlamente  seit  langer  Zeit  eine  Ministerialund -
  Oppositions=Partei  gegeben,  wovon  die  Eine  mit  den
Ministern  und  die  Andere  gegen  sie  stimmt.  So  lange
keine  von  diesen  Parteien  die  strafbare  Absicht  hat,  die
höchste  Gewalt  der  Krone  und  des  Parlaments  zu  vernichten, -
  und  sich  zu  ihren  Absichten  keiner  unerlaubten  Mittel
bedient,  kann  man  sie  ohne  Beleidigung  keine  Faktion
nennen.  Eine  Faktion  unterscheidet  sich  von  einer
Partei  und  bloßen  Rotte  dadurch,  daß  sie  eine  regelmäßig -
  eingerichtete  oder  organisirte  Vereinigung  Mehrerer
ist,  die  ihr  bestimmtes  Haupt  und  solche  Glieder  hat,  die
einander  bekannt  sind,  welche  die  zu  ihren  Absichten  dienenden
Arbeiten  unter  sich  vertheilt  haben,  und  zu  dem  Ende  auch
regelmäßige  Versammlungen  halten,  worin  sie  ihre  Maßregeln
mit  einander  verabreden.  Eine  Rotte  hingegen  kann  ein  zu
sammengelaufener  Haufen  sein,  wovon  Wenige  einander
kennen,  ob  sie  gleich  zu  einerlei  Zweck  thätig  sind.  Eine
Faktion,  kann  sich  einer  oder  mehrerer  Rotten  zu
ihren  strafbaren  Absichten  bedienen;  aber  darum  wird  die
Rotte  keine  Faktion.  So  sagt  man,  habe  sich  die  Orleanische -
  Faktion  einer  Rotte  von  lüderlichem  Gesindel
bedient,  um  das  Haus  des  Fabrikanten  Neraillon  zu
plündern.  Man  hat  daher  auch  in  den  Unruhen  zu  Paris
oft  gesehen,  daß  die  verschiedenen  auf  einander  folgenden
Faktionen  sich  der  nämlichen  Rotten  bedient  haben,  um
sich  einander  zu  Grunde  zu  richten.  Eine  Faktion  hat
zur  Absicht,  sich  der  höchsten  Gewalt  zu  bemächtigen.  Die
Verfasser  politischer  Tagebücher  sind  in  Parteien  getheilt,
wovon  keine  eine  Faktion  ist,  obgleich  ein  Jeder  in  den
Diensten  einer  Faktion  stehen  kann.  Die  Faktion  stützt
sich  auf  die  Gewalt  Mehrerer,  die  an  der  öffentlichen  Macht
Theil  nehmen.  Die  Partei  des  Catilina  war  eine  Faktion,
sie  hatte  mehrere  Senatoren  und  selbst  einen  Consul  in  ihr
Interesse  zu  ziehen  gewußt.  Die  Royalisten  in  Frankreich
sind  eine  bloße  Partei  und  keine  Faktion,  so  lange  nicht
einige  von  ihnen  in  der  Volksversammlung,  unter  den
Direktoren  oder  andern  Administrationsobrigkeiten  sind.
Soweit  Eberhard.
Moeg
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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