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zen wollten, um den Herzog von Orleans darauf zu erheben, -
und die sich dazu der strafbarsten Mittel bedienten.
die Orleanische Faktion. Es hat aber in dem Großbritannischen -
Parlamente seit langer Zeit eine Ministerialund -
Oppositions=Partei gegeben, wovon die Eine mit den
Ministern und die Andere gegen sie stimmt. So lange
keine von diesen Parteien die strafbare Absicht hat, die
höchste Gewalt der Krone und des Parlaments zu vernichten, -
und sich zu ihren Absichten keiner unerlaubten Mittel
bedient, kann man sie ohne Beleidigung keine Faktion
nennen. Eine Faktion unterscheidet sich von einer
Partei und bloßen Rotte dadurch, daß sie eine regelmäßig -
eingerichtete oder organisirte Vereinigung Mehrerer
ist, die ihr bestimmtes Haupt und solche Glieder hat, die
einander bekannt sind, welche die zu ihren Absichten dienenden
Arbeiten unter sich vertheilt haben, und zu dem Ende auch
regelmäßige Versammlungen halten, worin sie ihre Maßregeln
mit einander verabreden. Eine Rotte hingegen kann ein zu
sammengelaufener Haufen sein, wovon Wenige einander
kennen, ob sie gleich zu einerlei Zweck thätig sind. Eine
Faktion, kann sich einer oder mehrerer Rotten zu
ihren strafbaren Absichten bedienen; aber darum wird die
Rotte keine Faktion. So sagt man, habe sich die Orleanische -
Faktion einer Rotte von lüderlichem Gesindel
bedient, um das Haus des Fabrikanten Neraillon zu
plündern. Man hat daher auch in den Unruhen zu Paris
oft gesehen, daß die verschiedenen auf einander folgenden
Faktionen sich der nämlichen Rotten bedient haben, um
sich einander zu Grunde zu richten. Eine Faktion hat
zur Absicht, sich der höchsten Gewalt zu bemächtigen. Die
Verfasser politischer Tagebücher sind in Parteien getheilt,
wovon keine eine Faktion ist, obgleich ein Jeder in den
Diensten einer Faktion stehen kann. Die Faktion stützt
sich auf die Gewalt Mehrerer, die an der öffentlichen Macht
Theil nehmen. Die Partei des Catilina war eine Faktion,
sie hatte mehrere Senatoren und selbst einen Consul in ihr
Interesse zu ziehen gewußt. Die Royalisten in Frankreich
sind eine bloße Partei und keine Faktion, so lange nicht
einige von ihnen in der Volksversammlung, unter den
Direktoren oder andern Administrationsobrigkeiten sind.
Soweit Eberhard.
Moeg
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