Full text: Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

Lieferfrist. 
Anhang. 
768 
Spiritus. 
I. Spiritus „loco ohne Gebinde frei Haus“. 
§ I. 
Gegenstand des Geschäfts ist guter roher Kartoffel 
spiritus mit einem durchschnittlichen Alkoholgehalt 
von mindestens 73 Gewichtsprozenten. Der Preis 
versteht sich für 1oo 1 reinen Alkohols. 
Der Spiritus muß in eisenbändigen, dichten und 
bandfestenGebinden geliefert werden; dieselben dürfen 
vom Käufer nicht weiter als ein Kilometer über die 
Weichbildgrenze Berlins hinaus versendet werden. 
Spiritus, welcher der Maischraum-, bezw. Material 
steuer nicht unterlegen hat, darf nicht geliefert 
werden, ebenso nicht Spiritus, welcher bei dem 
Eintritte in den freien Verkehr einer niedrigeren als 
der bedungenen Verbrauchsabgabe unterliegt. Wird 
Spiritus geliefert, welcher bei seinem Eintritte in den 
freien Verkehr einer höheren als der bedungenen Ver 
brauchsabgabe unterliegt, so hat der Verkäufer 
den Unterschied zwischen diesem höheren und dem 
bedungenen Satze der Verbrauchsabgabe dem Käufer 
sofort zu vergüten. 
§ 2. 
Die Lieferung geschieht bis 12 Uhr mittags des 
zweiten Werktages nach dem Abschlüsse des Ge 
schäfts gegen bare Zahlung frei Haus des Käufers
	        
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