Volltext : Rabe, Emil: Gewerbeordnung für das Deutsche Reich

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Titel  II.  Stehender  Gewerbebetrieb.  §  16.
dingungen  entsprechenden  Zustandes  nur  im  Falle  des  §  147,  Abs.  3
erfolgen.
3.  Wegen  nicht  erfolgter  Anzeige  allein  kann  eine  Verhinderung
des  Betriebes  nicht  verfügt,  sondern  nur  Strafanzeige  gemäß  §  148,
Ziff.  1  erstattet  werden.
4.  Die  polizeiliche  Verhinderung  der  Fortsetzung  des  Gewerbebetriebs ¬
  ist  nur  zulässig,  wenn  ein  Gewerbe,  zu  dessen  Beginn  eine
besondere  polizeiliche  Genehmigung  erforderlich  ist,  ohne  diese
Genehmigung  begonnen  wird.
II.  Erforderniß  besonderer  Genehmigung.
1.  Anlagen,  welche  einer  besonderen  Genehmigung  bedürfen.
§  16.
Zur  Errichtung  von  Anlagen,  welche  durch  die  örtliche
Lage  oder  die  Beschaffenheit  der  Betriebsstätte  für  die  Besitzer ¬
  oder  Bewohner  der  benachbarten  Grundstücke  oder  für
das  Publikum  überhaupt  erhebliche  Nachtheile,  Gefahren  oder
Belästigungen  herbeiführen  können,  ist  die  Genehmigung  der
nach  den  Landesgesetzen  zuständigen  Behörde  erforderlich.
Es  gehören  dahin:
Abdeckereien,  Albuminpapier  (Anlagen  zur
BaukonHerstellung), -
  Asphalt=Kochereien,
struktionen  (eiserne,  Anlagen  zu  deren  Erbauung),
Blechgefäße=Fabriken  (Herstellung,  Vernieten),
Braunkohlentheer  (Anlagen  zur  Bereitung
außerhalb  des  Gewinnungsortes  des  Materials)
Brücken  (eiserne,  Anlagen  zu  deren  Erbauung),
Brückenkonstruktionen  (eiserne),  Celluloid,
(Anlagen  zur  Herstellung),  Cellulosenfabriken,
Chemische  Fabriken  aller  Art,  DachfilzFabriken, ¬
  Dachpappen=Fabriken,  Dampfkessel=Fabriken -
  (Herstellung,  Vernieten),  Darmsaiten=Fabriken, ¬
  Darmzubereitungs-Anstalten, -
  Dégras=Fabriken,  DungpulverFabriken, ¬
  Erdöl  (Anstalten  zur  Destillation),
Feuerwerkerei  (Anlagen),  Firnißsiedereien,
Gasbereitungsanstalten,  Gasbewahrungsanstalten, ¬
  Gerbereien,  Glashütten,  Gypsöfen, -
  Hammerwerke,  Hopfen=Schwefeldörren, ¬
  Imprägnirung  von  Holz  mit  erDie ¬
  Anlagen  sind  alphabetisch  geordnet  und  nach  den  Bekanntmachungen
des  Reichskanzlers  ergänzt.
            
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