Metadaten : Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

Anhang.
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Qualitätsstreitigkeiten  werden  durch  drei  Sachverständige ¬
  entschieden.  Die  Begutachtung  geschieht ¬
  durch  die  vom  Verein  Berliner  Getreide-  und
Produktenhändler  gewählten  und  für  den  Berliner
Verkehr  vereideten  Sachverständigen.
Der  schriftliche  Antrag  auf  Begutachtung  muß
seitens  des  Empfängers  bis  12½  Uhr  mittags  am
nächsten  Werktage  nach  der  Übergabe  des  Dispositionsscheines -
  an  den  dem  Lebensalter  nach
ältesten  Sachverständigen  oder  dessen  Stellvertreter
übergeben  sein.  Der  Altersmann  oder  in  seiner  Behinderung -
  der  von  ihm  ernannte  Stellvertreter  hat
die  Auswahl  der  drei  Sachverständigen  für  jeden
einzelnen  Fall  zu  treffen.  Ein  mit  dem  Antragsteller
bis  zum  vierten  Grade  Verwandter  oder  Verschwägerter -
  kann  bei  der  Begutachtung  nicht  mitwirken.
Der  Empfänger  hat  von  seinem  Antrage  auf  Begutachtung -
  gleichzeitig  dem  Lieferer  schriftlich  Anzeige
zu  machen.  Die  Kosten  der  Begutachtung  trägt
der  unterliegende  Teil.
Sind  Einwendungen  gegen  die  Qualität  in  obiger
Weise  nicht  erhoben  worden,  so  gilt  die  vertragsmäßige ¬
  Beschaffenheit  des  überwiesenen  Mehls  für
anerkannt.
Beträgt  der  Minderwert  der  Säcke  nicht  mehr
als  1o  Pf.  per  Stück,  so  ist  die  Abnahme  nicht  zu
beanstanden  und  der  Minderwert  der  Säcke  dem
Empfänger  zu  vergüten.
Falls  die  Ware  als  nicht  vertragsmäßig  erklärt
wird,  muß  seitens  der  Sachverständigen  ein  Minder-
            
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