Full text: Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

VII. Abschnitt: Getreide (Mehl). 
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Welche Wahl der Verkäufer trifft, hat er dem 
Käufer 24 Stunden vor der Ausführung der erwähnten 
Befugnisse anzuzeigen. Dem Käufer ist es gestattet, 
während dieser Frist die versäumte Pflicht nach 
zuholen, er hat aber die durch die Versäumnis ent 
standenen Kosten zu tragen. 
§ 23. 
Wenn der Käufer die in den §§ 13, 17 und 20 
vorgeschriebene Anzeige unterläßt, so wird ange 
nommen, daß damit der Rücktritt vom Vertrage 
ausgesprochen ist. 
Allgemeine Bestimmungen. 
§ 24. 
Ist bei Abschlüssen auf Zeit die Lieferungsfrist Verlängerung der 
Lieferfrist. 
abgelaufen und hat weder der Verkäufer den Käufer 
zur Empfangnahme der Ware, noch der Käufer 
den Verkäufer zur Lieferung derselben veranlaßt, 
so gilt das Geschäft nicht als aufgehoben, sondern 
als stillschweigend verlängert, bis die eine Partie 
die andere unter Stellung einer angemessenen Nach 
frist zur Empfangnahme oder Lieferung schriftlich 
auffordert. 
§ 25. 
Unfall im 
Bei einem Unfall in einem Mühlenbetriebe, durch 
Mühlenbetriebe. 
den der Verkäufer in die Unmöglichkeit versetzt 
wird, die gehandelte Marke vertragsmäßig zu liefern 
ist derselbe sowohl berechtigt, als auch verpflichtet, 
ein anderes gleichwertiges Fabrikat zu liefern. Dem
	        
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