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Zur Lehre vom Indicienbeweise.
Von Verbrechern aus Leidenschaft, Affect, Muthwillen, -
Fahrlässigkeit ist selten Wiederholung zu befürchten; -
Motiv und Zweck des Verbrechens ist in den
meisten Fällen durch die eine verbrecherische That absorbirt -
worden; oft auch untersagt die Natur die Wiederholung; -
der culpose Verbrecher wollte das Verbrechen überall
nicht und wird es umsoweniger wiederholen, wenn er da¬Wohl -
aber läßt jeder
her Schaden nahm.
Dieb Wiederholung befürchten. Schon die -auf -
alter Erfahrung beruhende und bei keinem andern Verbrechen -
vorkommende — gesetzliche Annahme des furti
tertii zeugt dafür. Der Dieb bestätigt nur zu oft die von
ihm herrschende Meinung: semel malus, semper talis;
das alte Sprichwort sagt: wer einmal stiehlt, heißt allezeit -
ein Dieb.
Hiernach kann das Daseyn des wichtigsten und sichersten -
Merkmals des bösen Leumundes, nämlich des Rückfalls, -
füglich nur für den Beweis der Eigenthums-Verbrechen -
gefordert werden.
Dasselbe gilt von dem verdächtigen Umgange
mit berüchtigten Personen und von dem Verkehre -
in verrufenen Häusern (z. B. Diebsherbergen). -
Auch dies Merkmal des bösen Leumundes trifft
besonders nur beim Diebstahl und anderen Eigenthums¬Verbrechen -
zu.
Fast ausschließlich eigen ist endlich den Eigenthums¬Verbrechen -
die Vermuthung, welche sich darauf gründet,
daß der Angeschuldigte sich über keinen ehrlichen Nahrungserwerb -
auszuweisen vermag.
Das Vorhandenseyn eines dieser Merkmale des bösen -
Leumundes kann demnach nur bei den Eigenthums¬Verbrechen -
gefordert werden. Sie können freilich auch
bei anderen Verbrechen vorkommen und können dann auch
dort unter Umständen den bösen Leumund constatiren, letz¬Voage -
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