278
schläger seyen, obgleich sie selbst an die Ermordeten -
keine Hand gelegt haben.
Noch gehört hieher iener Beamte, von welchem -
Wekhrlin in seinen Chronologen die schröckliche -
Geschichte erzählt, daß er einen berauschten -
Bauern auf drei Tage ins Gefängniß ged
straft — und ihn dort ohne Speise und Trank
gelassen hat.
Auch könnte ein Richter sich eines Todschlags -
schuldig machen, wenn er einen Unschuldigen, -
vorsätzlich oder aus Versehen, zum Tod
verurtheilte und dieses Urtheil wirklich volltreckt
würde.
2) Läßt sich überhaupt kein Verbrechen ohne -
Gebrauch des Verstandes und Freiheit des
Willens denken; wie im 1sten Stück des 2ten
Bandes dieser Beiträge S. 24. folg. mit mehrern -
erläutert worden; so versteht sich von selbst,
daß auch zum Verbrechen des Todschlags, eine
mit Bewußtseyn verbundene freie Handlung erfodert -
wird.
Kinder unter sieben Jahren; Rasende; im
höchsten Grad — ohne eigenes Verschulden
Be=Max-Planck-Institut
für
UNIVERSITA
DF
europäische Rechtsgeschichte
TÜBINGEN