Full text: Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

Anhang. 
602 
B. Speisefett- und Schmalzhandel. 
a) Bedingungen für den Handel in 
amerikanischem Speisefett und Schmalz. 
§ I. 
Amerikanisches Speisefett und Schmalz sind Kassa 
Artikel d. h. Verkäufer hat das Recht, die Ware nur 
gegen Empfang des Rechnungs-Betrages auszuliefern. 
Ist Kredit bewilligt, die Kreditfrist aber nicht 
speziell festgesetzt, so hat die Zahlung netto inner 
halb 4 Wochen zu erfolgen. 
§ 2. 
Bei Lieferung von amerikanischem Speisefett und 
Schmalz in Original-Verpackung wird für die Richtig 
keit der durch die Original-Markierung auf den 
Fässern oder durch die begleitenden amerikanischen 
Original-Qualitäts-Zertifikate zum Ausdruck ge 
brachten Provenienz, nicht aber für die Qualität 
der Ware Gewähr geleistet. 
§ 3. 
Die Tara wird bei amerikanischen Tierces mit 17% 
vom Brutto-Gewicht berechnet, in allen sonst vor 
kommenden amerikanischen Packungen wird mit 
Original-Tara gehandelt. Die Fastage bleibt kosten 
los im Besitze des Käufers. Tara-Differenzen werden 
nicht vergütet. 
Käufer hat das Recht, die gekaufte Ware binnen 
3 Tagen nach Kaufabschluß bei Platzgeschäften
	        
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