Anhang.
602
B. Speisefett- und Schmalzhandel.
a) Bedingungen für den Handel in
amerikanischem Speisefett und Schmalz.
§ I.
Amerikanisches Speisefett und Schmalz sind Kassa
Artikel d. h. Verkäufer hat das Recht, die Ware nur
gegen Empfang des Rechnungs-Betrages auszuliefern.
Ist Kredit bewilligt, die Kreditfrist aber nicht
speziell festgesetzt, so hat die Zahlung netto inner
halb 4 Wochen zu erfolgen.
§ 2.
Bei Lieferung von amerikanischem Speisefett und
Schmalz in Original-Verpackung wird für die Richtig
keit der durch die Original-Markierung auf den
Fässern oder durch die begleitenden amerikanischen
Original-Qualitäts-Zertifikate zum Ausdruck ge
brachten Provenienz, nicht aber für die Qualität
der Ware Gewähr geleistet.
§ 3.
Die Tara wird bei amerikanischen Tierces mit 17%
vom Brutto-Gewicht berechnet, in allen sonst vor
kommenden amerikanischen Packungen wird mit
Original-Tara gehandelt. Die Fastage bleibt kosten
los im Besitze des Käufers. Tara-Differenzen werden
nicht vergütet.
Käufer hat das Recht, die gekaufte Ware binnen
3 Tagen nach Kaufabschluß bei Platzgeschäften