2. Abschnitt. Handlungsangestellte.
41
Reisenden zu zahlen, selbst wenn die letztere erst
am späten Nachmittage erfolgt.
G 57. Bd. IV — Bl. 245 — 13. September 1894.
63.
Einen Handels- oder Geschäftsgebrauch, nach Spesen bei einer
Probetour.
denen die uns vorgelegte Frage zu entscheiden
wäre, haben wir nicht feststellen können. Nach
unserer Ansicht hat, wenn zwischen einem Geschaftshause -
und einem Reisenden für eine Probetour
behufs dauernden Engagements eine feste Vereinbarung -
getroffen und wie im vorliegenden Falle
durch dieselbe eine Provision von 10 % für alle
nicht in Verlust geratenden Verkäufe dem Reisenden
zugesichert ist, dieser keinen Anspruch auf Extravergütung -
der Reisespesen, auch wenn die Spesen
tatsächlich größer sind als die verdiente Provision.
Nach der von uns eingezogenen Information werden
zwischen Offenbacher Lederwarenfabrikanten und
ihren Agenten oder Provisionsreisenden vielfach
dauernde Engagements geschlossen mit Gewährung
von 10 % Provision ohne irgend welche weitere
Vergütung von Spesen.
Bl. 199 — 6. März 1894.
G 57. Bd. IV
64.
Ein Reisender, welcher mit Gehalt und Tages- Reisekosten.
spesen engagiert ist, ohne daß wegen der Reisekosten ¬
eine Abrede getroffen wurde, hat von den
ihm außer seinem Gehalt zugebilligten Tagesspesen