Full text: Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

I. Abschnitt. 
Löschbedingungen 
im 
Binnenschiffahrtsverkehr nach Berlin. 
Den Interessenten von den Altesten der Kauf 
mannschaft von Berlin zur Anwendung für ihre 
Konnossemente empfohlen laut Beschluß vom 
21. April 1890. 
1. Die Löschzeit, für welche der in Berlin an 
kommende Schiffer ein Liegegeld nicht zu be 
anspruchen hat, beläuft sich 
a) für Güter, welche nach Gewicht verladen 
werden, bei einer Ladung bis zu 4000 Ztr. 
b) für Güter, welche nach Maß und Stück 
zahl verladen werden, bei einer Trag 
fähigkeit des Schiffes bis zu 
4000 Ztr. 
auf 7 Werktage. Für größere Ladungen ver 
längert sich die Löschzeit auf jede angefangenen 
1000 Ztr. mehr um je einen Werktag. 
Über die Tragfähigkeit des Schiffsgefäßes 
entscheidet der Meßbrief.
	        
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