Object : Staatswissenschaftliche und juristische Litteratur ([Jg. 1,] Bd. 2 (1794))

der  Reformirten  in  der  Pfalz.  131
muß  nothwendig  die  Sache  noch  langwieriger
machen.
c)  Es  sollen  aber  nach  der  Erklärung  Sr.
Kurfürstl.  Durchl.  alle  und  jede  Geistliche,  nicht
einen  ausgenommen,  bei  dem  Geschäft  erscheinen.
Darab  ergeben  sich  nun,  ausser  denen  sonsten
mit  der  Neuerung  verknüpften  Beschwerden  die
zwei  Fragen:
1)  Wenn  alle  Geistliche  bei  der  Synode  sind,
wer  soll  denn  die  Seelsorge  versehen,  da  nicht  für
den  6ten  Theil  junge  Leute  da  sind,  welche  aushelfen -
  könnten?
2)  Wer  soll  dann  die  exorbitante  Kosten  tragen, -
  die  eine  so  zahlreiche  langwierige  Synode  nothwendig -
  nach  sich  ziehen  muß,  und  die  unter  900  fl.
täglich  nicht  betragen  können?
5.
Da  hierauf  der  Kirchenrath  sich  hat  erlauben
dörfen,  daß  jene  die  Geistlichkeit  bei  ihm  darum -
  angesucht  habe,  er  auch  ohne  unterthänigste -
  Anfrage,  und  ohne  landesherrliches
Vorwissen  einen  Synodum  auf  den  7.  Nov.
ausgeschrieben,  und  verfänglich  angefragt  hat:
ob  bemeldter  Synod  in  aller  Feyerlichkeit,
oder  zu  Verhütung  grösseren  Aufsehens,  gehalten -
  werden  solle?
„Der
J  2
Max-Planck-Institut  für
            
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