Volltext : Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

Besonderer  Teil.
562
Schadensersatz
Nach  den  von  uns  eingezogenen  Erkundigungen
für  verloren
gegangene  Musterigt  es  in  Berlin  in  dem  Wäschekonfektionsgeschäft ¬
  handelsüblich,  daß,  wenn  ein  Handlungsreisender -
  seinem  Prinzipal  für  verloren  gegangene -
  Muster,  insbesondere  für  Wäschestücke,
die  dem  Reisenden  übergeben  worden  sind,  Ersatz
zu  leisten  hat,  der  Berechnung  des  Schadens  nicht
der  Verkaufspreis,  sondern  der  Herstellungswert  der
Muster  zu  Grunde  gelegt  wird.
18.  Mai  1903.
G  144.  Bd.  I  —  Bl.  249  C. -
  Agenten.
Es  besteht  kein  Handelsgebrauch,  wonach  dem
Provisionshöhe
nach  Entlassung
Agenten  im  Wäsche-Kleinhandel,  der  nach
seiner  Entlassung  noch  für  seinen  früheren  Geschäftsherrn -
  tätig  ist,  nicht  mehr  die  frühere  vereinbarte
Provision,  sondern  nur  eine  niedrigere  Provision,
die  höchstens  8—10  %  des  Kaufpreises  betrage,  für
die  Vermittelung  von  neuen  Aufträgen  zustehe.
In  Berlin  kommt  die  Beschäftigung  ständiger
Agenten  für  den  Verkauf  von  Wäsche  im  Kleinhandel
nur  ausnahmsweise  vor;  Vermittler,  welche  gelegentlich -
  einer  Firma  des  Wäschegeschäfts  größere  Aufträge,
wie  die  Lieferung  einer  Wäsche-Aussteuer  und  dergl.,
zuweisen,  pflegen  etwa  4  %  Provision  zu  erhalten.  *)
G  94.  Bd.  VI  —  Bl.  130  —  29.  Mai  1903.
*)  Vgl.  auch  die  Usancen,  Ziffer  6,  Anhang  S.  881.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer