Volltext : Baron, Julius: Pandekten

Inhaltsverzeichniß.
XVIII
b.  Recht  zur  Annahme  von  Zahlungen  .  .  .
379
3.  Die  Form  der  Verwaltung
380.
4.  Die  Verwaltung  Seitens  mehrerer  Vormünder  .
381.
5.  Obligationen  aus  der  vormundschaftlichen  Verwaltung.
a.  Zwischen  Mündel  und  Vormund.
b.  Zwischen  dem  Mündel  und  anderen  Personen
383.
III.  Beendigung  der  Vormundschaft.
384.
385.  IV.  Die  Obervormundschaft.
V.  Der  sog.  Protutor
386.
Sechstes  Buch.
Erbrecht.
Erstes  Capitel.
Einleitung.
1.  Erklärung  technischer  Ausdrücke..
2.  Hereditas  und  bonorum  possessio
388.
3.  Hereditas  iacens.
389.
*  .  .  .  .
4.  Voraussetzungen  des  Erbrechts
390.
Zweites  Capitel.
Die  Delation  der  Erbschaft.
Erster  Titel.
Die  testamentarische  Erbfolge.
I.  Bedeutung  der  letztwilligen  Verfügungen.  Begriff  des  Testaments
391.
II.  Errichtung  eines  Testaments.
Vorbemerkung
A.  Die  Testirfähigkeit  (sog.  testamentifactio  activa)
392.
B.  Die  Form  des  Testaments.
1.  Privattestamente.
a.  Regelmäßige  Privattestamente
394.
h.  Außerordentliche  Privattestamente.
395.
2.  Oeffentliche  Testamente
C.  Die  Erbeinsetzung
1.  Der  Wille  des  Erblassers
2.  Die  Willenserklärung
3.  Die  Person  des  Einzusetzenden.
398.
4.  Der  Umfang  der  Erbeinsetzung.
a.  Die  Theilbestimmungen
400.
b.  Die  sog.  heredis  institutio  ex  re  cert:
401.
5.  Selbstbeschränkung  des  Erbeinsetzungswillen.
6.  Die  Substitutionen
402.
a.  Die  Vulgarsubstitution
403.
h.  Die  Pupillarsubstitution
404.
c.  Die  sog.  Quasipupillarsubstitution
405.
III.  Ungiltigkeit  des  Testaments
406.
IV.  Eröffnung  des  Testaments.
Zweiter  Titel.
Die  Intestaterbfolge.
407.
1.  Historische  Einleitung
408.
2.  Der  Kreis  der  Intestaterbberechtigten
409.
3.  Die  Erbfolgeordnung  (Successionsordnung)
410.
4.  Sog.  successio  ordinum  et  graduum  .
5.  Die  Erbtheile
411.
.  .  .

Seite
610
610
611
615
617
619
623
624
629
636
636
645
649
651
652
654
655
658
659
660
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer