53. Abschnitt: Uhren.
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53. Abschnitt: Uhren.
Eine Provision von 10% für die Vermittlung des Mäklerprovision.
Verkaufs von Turm- und Schuluhren ist ortsüblich
und angemessen. Für die einfache Angabe der
Adresse eines Abnehmers werden nur 3% vergütet.
G 94. Bd. VII — Bl. 202 — 13. Juli 1906.