52. Abschnitt: Textilwaren.
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dahin zu verstehen, daß dem Käufer unter einem
Ziel von längstens 30 Tagen ein Skonto gewährt
wird, und zwar setzt sich nach dem in dem Textilgeschäft ¬
geltenden Handelsgebrauch der Skonto
von 6% zusammen aus 2% Kassa- und 4% WarenSkonto. -
Hiernach verfällt nach Ablauf von 30 Tagen
der Anspruch auf 2% Kassa-Skonto. Es wird noch
bemerkt, daß eine Zahlung innerhalb 30 Tagen als
Kassa-Regulierung angesehen wird.
Ein Kassa-Skonto von 6% ist so ungewöhnlich,
daß ein dahingehender Parteiwille hätte deutlich
zum Ausdruck gebracht werden mussen.
G 218. Bd. III — Bl. 132 — 1I. Juni 1904.
24.
Im deutschen Tuchgeschäft im Verkehr zwischen
Fabrikanten und Großhändlern hat nach allgemeinem
Handelsgebrauch der Skonto in der Bestimmung
„franko Haus 90 Tage mit 8% Skonto“ zu einem
Teile von 6 Prozent die Bedeutung eines Warenskontos, ¬
d. h. einer Vergütung ohne Rücksicht
auf rechtzeitige Zahlung, zu einem Teile von zwei
Prozent die Bedeutung eines Kassenskontos, d. fl.
einer Vergütung unter der Bedingung rechtzeitiger
Zahlung. Der Kassenskonto erklärt sich daraus,
daß in dem Tuchgeschäft ein Ziel von 6 Monaten
vielfach üblich ist, und daß für die um 3 Monate
früher erfolgende Zahlung im vorliegenden Falle
ein Vorteil von zwei Prozent gewährt werden
3) bei Vereinbarung -
90 Tage mit 8%“