Full text: Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

Besonderer Teil. 
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In Großbritannien hat keine andere Firma das 
Recht, das Wort Liberty in Verbindung mit Art 
Fabrics zu gebrauchen. Mehrere Firmen haben den 
Versuch gemacht; die Firma Liberty & Co. ist aber 
jedesmal mit Erfolg dagegen vorgegangen. 
In Großbritannien gilt das Wort Liberty sowohl 
im Handel wie im Publikum als Bezeichnung für 
Waren der Liberty Co. in Regent Street. Andere 
Firmen haben natürlich das Recht, gleiche Waren zu 
verkaufen, aber nicht unter der Bezeichnung „Liberty 
Waren“ oder „Liberty Art Fabrics“. Dagegen wird 
die Bezeichnung Liberty Style allgemein ungehindert 
gebraucht. Unzweifelhaft haben Liberty & Co. ihre 
Waren nach Deutschland und anderen Ländern aus 
geführt und zwar stets mit ihrer Schutzmarke ver 
sehen. Neuerdings haben Liberty & Co. eine weitere 
Schutzmarke eintragen lassen, bestehend aus dem 
Wort Liberty auf einem kleinen Feld und zwar 
am 16. Januar 1906 unter No. 278951 und 278952 
in Klasse 31 und 32. 
Ob die Firma in Deutschland mit Erfolg gegen 
die Benutzung des Namens Liberty vorgegangen ist, 
konnten wir nicht ermitteln. 
In Amerika scheint die Klägerin nach den uns 
zugegangenen Berichten nicht gegen die Liberty 
Silk Co. vorgegangen zu sein; aus welchen Gründen, 
konnten wir nicht feststellen. 
Die Handelskammer in Paris schreibt uns: „Die 
Firma Liberty & Co. in London hat am 27. April 1893 
das Wort „Liberty“ unter No. 6077 als Marke für
	        
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