Besonderer Teil.
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In Großbritannien hat keine andere Firma das
Recht, das Wort Liberty in Verbindung mit Art
Fabrics zu gebrauchen. Mehrere Firmen haben den
Versuch gemacht; die Firma Liberty & Co. ist aber
jedesmal mit Erfolg dagegen vorgegangen.
In Großbritannien gilt das Wort Liberty sowohl
im Handel wie im Publikum als Bezeichnung für
Waren der Liberty Co. in Regent Street. Andere
Firmen haben natürlich das Recht, gleiche Waren zu
verkaufen, aber nicht unter der Bezeichnung „Liberty
Waren“ oder „Liberty Art Fabrics“. Dagegen wird
die Bezeichnung Liberty Style allgemein ungehindert
gebraucht. Unzweifelhaft haben Liberty & Co. ihre
Waren nach Deutschland und anderen Ländern aus
geführt und zwar stets mit ihrer Schutzmarke ver
sehen. Neuerdings haben Liberty & Co. eine weitere
Schutzmarke eintragen lassen, bestehend aus dem
Wort Liberty auf einem kleinen Feld und zwar
am 16. Januar 1906 unter No. 278951 und 278952
in Klasse 31 und 32.
Ob die Firma in Deutschland mit Erfolg gegen
die Benutzung des Namens Liberty vorgegangen ist,
konnten wir nicht ermitteln.
In Amerika scheint die Klägerin nach den uns
zugegangenen Berichten nicht gegen die Liberty
Silk Co. vorgegangen zu sein; aus welchen Gründen,
konnten wir nicht feststellen.
Die Handelskammer in Paris schreibt uns: „Die
Firma Liberty & Co. in London hat am 27. April 1893
das Wort „Liberty“ unter No. 6077 als Marke für