Volltext : Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

Besonderer  Teil.
520
Skontos  haben,  verlustig  und  hat  den  Kaufpreis
nach  Abzug  derjenigen  2%,  welche  als  Warenskonto -
  anzusehen  sind,  zu  zahlen,  und  zwar  zuzüglich -
  der  Verzugszinsen;  diese  sind  vom  Ablaufe
von  9o  Tagen  seit  der  Lieferung  ab  zu  berechnen.
G  167.  Bl.  8  —  15.  Dezember  1891.
            
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