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§ 18. Stadtrechte.
gehört nur eines, das von Wetter, dem dreizehnten Jahrhundert
an; die meisten sind aus dem fünzehnten Jahrhundert 16)
Zahlreicher ¬
und ausführlicher als die hessischen sind die Weisthümer
aus der Wetterau**), von denen viele auf jetzt zur Provinz Hanau
gehörige Ortschaften sich beziehen.
Von den Rechtsbüchern waren vorzüglich der Schwabenspiegel!s
und das kleine Kaiserrecht**) in Hessen verbreitet.
§ 18.
Stadtrechte.
Die Städte in Kurhessen, mit Ausnahme von Eschwege und
Gelnhausen Territorialstädte, leiten ihre Entstehung meist aus dem
dreizehnten und vierzehnten Jahrhundert her, insoweit sie nicht noch
Der späten Entstehung und geringern
neuern Ursprungs sind *)
Bedeutung derselben ist es zuzuschreiben, daß keine auf die Entwicklung ¬
des Privatrechts erheblichen Einfluß geübt hat. Ihre
Stadtrechte, theils auf kaiserlichen oder landesherrlichen Privilegien,
theils auf Statuten beruhend, betreffen die städtische Verfassung,
die Gerechtsame der Stadt, das Gerichtsverfahren und die Polizei?
16) Bei Grimm Weisthümer III. 321 bis 348. Einzelne Weisthümer bei
Geise Teutsches Corpus juris S. 532 fgg., S. 547, und Landau in der Ztschr.
des Vereins für hess. Gesch. II. 240.
17) Bei Grimm III. 394 bis 502. Einzelne Weisthümer auch bei Senkenberg ¬
Corp. Jur. Germ. II. p. 11, 41. und Landau in der Zeitschr. des Vereins
für hess. Gesch. IV. 279.
18) Kopp Ger. V. I. § 25 bis 30. beweist die Verbreitung des Schwabenspiegels ¬
in Hessen aus den Statuten von Frankenberg, Kassel und Alsfeld, sowie
aus den Rechtsbüchern von Witzenhausen und Eschwege.
19) Ueber die Anwendung des kleinen Kaiserrechts in Hessen und dessen
Beziehung zu den Ländern fränkischen Rechts vgl. Senkenberg Corp. Jur. Germ.
I. Praef. § 25. und Semestr. p. 12. Kopp Ger. V. I. § 18 bis 24. Endemann: ¬
Das Keyserrecht. 1846. Vorrede S. VI, XV. Dagegen Wilda im
Rhein. Mus. III. 113.
1) Erst in der neuern Zeit erbaut oder zu Städten erhoben sind: Neustadt
Hanau 1601, Wanfried 1608, Rodenberg 1615, Sachsenhagen 1680, Karlshafen ¬
1699, Großalmerode 1775, Bockenheim 1819, Nauheim 1854.
2) Vgl. Arnold D. inaug. de origine ac jure antiquissimo quarundam
civitatum Hassiac. Cassel. 1849. Ueber die Stadtrechte der einzelnen Stadte
vgl. die Spezialgeschichten derselben, insbesondere: Schmincke Beschreibung der
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