Objekt : Practischer Commentar über die Jülich-Bergsche Rechtsordnung (1)

Vorrede.
Prozeße  verabscheuen  lehren,  und  der  Wahrheit
und  dem  Rechte  ergeben  seyn.  —  Möchte  doch
meine  Geschichte  die  Fürsten  bewegen,  die  Landesgesetze =
  unter  die  Revision  zu  nehmen,  sie  dem
Genius  der  Zeit  und  der  Aufklärung  anzupassen, =
  und  in  der  Muttersprache  ihren  Unterthanen
Zugleich  aber  auch  ihr
verständlich  zu  machen.
ganzes  Ansehen  dahin  verwenden,  daß  die  schreckliche =
  Willkür  aus  den  Gerichten  verbannt
werde,  womit  Advokaten  und  Richter  die  Gesetze =
  behandeln,  und  die  gutmüthigen  Unterthanen =
  oft  um  ihr  ganzes  Vermögen  bringen.
Heil  den  Regenten,  die  ihr  Volk
nach  Weisheit  regieren,  und  mit  unerbittlicher ¬
  Strenge  auf  die  Befolgung
der  Gesetze  halten!
Köln  den  15ten  Germinal  12.  J.
(5ten  April  1804.)
Der  Verfasser.
            
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