Contents : Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft (Bd. 40 = 3.F. Bd. 4 (1898))

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Rechtsgeschichte.

bildet. Der dritte Theil führt zum Titel: „Uebersetzung und Er-
läuterung des ersten Abschnittes des Buches über die bewegliche
Privatpfändung im Lovobus iVlor"; der vierte: „8enclm8 Mor,
Urtext und Uebersetzung der 48 ersten Artikel."
In seiner Schilderung der patriarchalischen Periode begnügt
sich der Vers, nicht mit den Thatsachen, welche aus der irischen
Geschichte entnommen werden; er ergänzt sie mit Angaben, welche
er bei allen anderen Völkern findet. Eine solche Methode kann
man nur gutheißen, da es für uns sich nicht darum handelt, das
irische Recht, sondern die Bildung der Rechtsinstitutionen im All-
gemeinen zu kennen. In dieser Periode giebt es keine andere
Gerechtigkeit als diejenige, welche sich ein Jeder selbst schafft; der
Staat ist weiter nichts als ein Bund gegen den äußeren Feind.
Jede Familie ist souverän und macht ihre Streitigkeiten mit an-
deren selbst aus, durch Krieg oder Vergleich. Der Gedanke eines
allgemeinen Wohles, welchem sich die Privatinteressen unterzuordnen
haben, und welches das Wesen der Gerechtigkeit ist, fängt kaum
an sich zu bilden. Die Gewalt entscheidet überall, und die einzige
Art sich gegen einen Stärkeren zu vertheidigen, ist, sich Verbündete
zu verschaffen. Verbündete setzen aber ein gemeinsames Interesse
voraus, welches hier nur die Aufrechthaltung der Treue sein kann.
„Drei Ursachen", sagen die irischen Quellen, „können das Ende der
Welt herbeiführen: die Pest, ein allgemeiner Krieg und die Ver-
letzung der mündlichen Abreden". Ich füge hinzu, daß von diesen
drei Weltplagen die Treulosigkeit die einzige ist, welche die Men-
schen direct heilen können. Es sollen also die Treulosen heraus-
gefunden und ausgeschieden werden, weil sie die Gesellschaft zu
Grunde richten. Diese Reinigung können nur vernünftige Wesen,
nur Menschen zu Stande bringen. Das angewendete Mittel ist
der Eid. Der Vers, hat viele Thatsachen gesammelt, um uns
einen Begriff des Eides zu geben. Eine psychologische Erklärung
fehlt aber ganz; man vermißt eine Andeutung an den sacralen
Schutz von Danz. Der Eid ist die freiwillige Annahme der Ex-

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