Volltext : Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

Besonderer  Teil.
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unter  Kaufleuten  zwei  Prozent  Zahlungs:
s  konto  abgezogen  werden  dürfen,  wenn  vereinbart
ist,  daß  die  im  Laufe  des  Monats  gelieferten  Waren
erst  im  nächsten  Monat  zu  bezahlen  seien,  Zahlung
aber  bei  der  Lieferung  erfolgt.  Kleine  Fabrikanten.
die  aus  irgend  einem  Grunde  des  Geldes  bedürfen.
mögen  wohl  bei  sofortiger  Zahlung  einen  Abzug
von  zwei  Prozent  bewilligen.  Im  allgemeinen
geschieht  dies  aber  nicht.
G  167.  Bd.  I  —  Bl.  305  —  8.  Januar  1904.
C.  Emballagen.
13.
Rückgabe
Im  Handel  mit  Papierabfällen  ist  es
derselben.
Papierabfälle.
für  den  Fall,  daß  das  Gewicht  der  Säcke,  in  welchen
die  Papierabfälle  geliefert  werden,  von  dem  Bruttogewicht ¬
  des  gelieferten  Papiers  in  Abzug  gebracht
und  nach  dem  so  ermittelten  Gewicht  der  Kaufpreis -
  berechnet  wird,  in  Berlin  üblich,  daß  der
Käufer,  sofern  er  die  ihm  gelieferten  Säcke  nicht
in  natura  zurückliefern  kann  oder  will,  andere  Säcke
gleicher  Beschaffenheit  zurückgiebt.
G  112.  Bd.  I  Bl. -
  79  —  6.  Mai  1898.
D.  Mängelrüge.
14.
Bestandteile  der  Ursprünglich  verwendete  man  zur  Fabrikation
Wellpappe.
von  Wellpappe  ausschließlich  Strohpapier.  Erst
als  dasselbe  nicht  mehr  in  genügenden  Mengen
            
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