Volltext : Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

Besonderer  Teil
484
„3000  Ztr.  Fabrikkartoffeln,  wie  die  Staude
sie  gibt,  gesund  und  sandfrei  mit  2%  Vergütung -
  p.  200  Ztr.  frei  Oderberg  —  Bralitz
mit  255  Mk.  gegen  Kasse.  Die  Lieferung  erfolgt
vom  7.  d.  Mts.,  jeden  Tag  400  Ztr.“
der  Käufer  bei  jeder  einzelnen  Lieferung  täglich
den  entsprechenden  Kaufpreis  zu  bezahlen  hat  und
nicht  erst  den  gesamten  Kaufpreis  unverzüglich
nach  Lieferung  der  3000  Ztr.
G  115.  Bd.  I  —  Bl.  145  —  6.  Oktober  1904.
27.
Notizen  über  feuchte  Stärke  sind  privater
Kursnotierung.
Stärke.
Natur,  eine  amtliche  Feststellung  gibt  es  nicht.  Ein
Handelsgebrauch,  wonach  bei  Schlüssen  „feuchter
Stärke  unter  höchster  Berliner  loco  Notiz“  der  jeweilige -
  Werkmeistersche  Wochenbericht  zu  Grunde
gelegt  wird,  besteht  nicht.
K  45.  Bd.  I  —  Bl.  359  —  11.  Mai  1906.
E.  Rügerecht.
28.
Zuziehung  eines
Im  Geflügelhandel  besteht  kein  allgemeiner  HanSachverständigen -

bei  Untersuchung.delsbrauch,  daß  der  Käufer  bei  der  Untersuchung  von
Geflügel
lebenden  Tieren,  die  mit  der  Bahn  angekommen  sind,
einen  gerichtlichen  Sachverständigen  zuziehen  muß.
17.  Dezember  1906.
G  99.  Bd.  I  —  Bl.  243
29.
In  Berlin  und  Vororten  besteht  im  GänseTelephonische -

Rüge.
großhandel  der  Handelsgebrauch,  daß  die
Gänse.
            
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