Volltext : Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

Erfüllungsort
für  die  Zahlung.
Berechnung  des
Preises  bei  „laut
Avis  hier“.
Zwiebeln.
Berechnung  nach
dem  Bruttogewicht. -

Marmelade.

Besonderer  Teil.
480
Säcke  nicht  spätestens  binnen  einer  Woche  nach
Aufforderung  zur  Lieferung  der  Säcke  sendet.
G  166.  Bl.  2  —  3.  Dezember  1891.
D.  Zahlung  des  Preises.
15.
Einen  allgemeinen  Handelsgebrauch,  nach  welchem,
falls  über  den  Erfüllungsort  für  die
Zahlung  des  Kaufpreises  keine  Vereinbarung -
  getroffen  ist,  als  Erfüllungsort  der  Ort  der
Handelsniederlassung  des  Verkäufers  gilt,
haben  wir  im  Produktenhandel,  insbe.
sondere  im  Handel  mit  Roßhaaren
nicht  feststellen  können.
G  148.  Bd.  II  —  Bl.  12  —  9.  November  1903.
16.
Im  Zwiebelhandel  ist  es,  wenn  Zwiebeln
waggonweise  „laut  Avis  hier“  verkauft  werden,
nicht  üblich,  daß  die  im  Avis  angegebene  Menge
bezahlt  wird.
G  115.  Bd.  I  —  Bl.  137  —  22.  Oktober  1903.
17.
Es  ist  in  Berlin  Handelsgebrauch,  daß  Marmelade
in  Eimern  stets  Brutto  für  Netto  gehandelt  wird,
der  Preis  also  lediglich  nach  dem  Brutto-Gewicht
zu  berechnen  ist.
G  318.  Bd.  I  —  Bl.  13  —  7.  März  1899.
            
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