Erfüllungsort
für die Zahlung.
Berechnung des
Preises bei „laut
Avis hier“.
Zwiebeln.
Berechnung nach
dem Brutto
gewicht.
Marmelade.
Besonderer Teil.
480
Säcke nicht spätestens binnen einer Woche nach
Aufforderung zur Lieferung der Säcke sendet.
G 166. Bl. 2 — 3. Dezember 1891.
D. Zahlung des Preises.
15.
Einen allgemeinen Handelsgebrauch, nach welchem,
falls über den Erfüllungsort für die
Zahlung des Kaufpreises keine Verein
barung getroffen ist, als Erfüllungsort der Ort der
Handelsniederlassung des Verkäufers gilt,
haben wir im Produktenhandel, insbe.
sondere im Handel mit Roßhaaren
nicht feststellen können.
G 148. Bd. II — Bl. 12 — 9. November 1903.
16.
Im Zwiebelhandel ist es, wenn Zwiebeln
waggonweise „laut Avis hier“ verkauft werden,
nicht üblich, daß die im Avis angegebene Menge
bezahlt wird.
G 115. Bd. I — Bl. 137 — 22. Oktober 1903.
17.
Es ist in Berlin Handelsgebrauch, daß Marmelade
in Eimern stets Brutto für Netto gehandelt wird,
der Preis also lediglich nach dem Brutto-Gewicht
zu berechnen ist.
G 318. Bd. I — Bl. 13 — 7. März 1899.