Full text: Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

Erfüllungsort 
für die Zahlung. 
Berechnung des 
Preises bei „laut 
Avis hier“. 
Zwiebeln. 
Berechnung nach 
dem Brutto 
gewicht. 
Marmelade. 
Besonderer Teil. 
480 
Säcke nicht spätestens binnen einer Woche nach 
Aufforderung zur Lieferung der Säcke sendet. 
G 166. Bl. 2 — 3. Dezember 1891. 
D. Zahlung des Preises. 
15. 
Einen allgemeinen Handelsgebrauch, nach welchem, 
falls über den Erfüllungsort für die 
Zahlung des Kaufpreises keine Verein 
barung getroffen ist, als Erfüllungsort der Ort der 
Handelsniederlassung des Verkäufers gilt, 
haben wir im Produktenhandel, insbe. 
sondere im Handel mit Roßhaaren 
nicht feststellen können. 
G 148. Bd. II — Bl. 12 — 9. November 1903. 
16. 
Im Zwiebelhandel ist es, wenn Zwiebeln 
waggonweise „laut Avis hier“ verkauft werden, 
nicht üblich, daß die im Avis angegebene Menge 
bezahlt wird. 
G 115. Bd. I — Bl. 137 — 22. Oktober 1903. 
17. 
Es ist in Berlin Handelsgebrauch, daß Marmelade 
in Eimern stets Brutto für Netto gehandelt wird, 
der Preis also lediglich nach dem Brutto-Gewicht 
zu berechnen ist. 
G 318. Bd. I — Bl. 13 — 7. März 1899.
	        
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