36. Abschnitt: Musikinstrumente.
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36. Abschnitt: Musikinstrumente.
Ein Handelsgebrauch, nach welchem in der Musikinstrumentenbranche -
beim Mangel eines verabredeten
Zahlungszieles ein einmonatiges Ziel für die Zahlung
des Kaufpreises üblich ist, besteht nicht.
G 218. Bl. 151. — 6. Juni 1896.
Zahlungsziel