Metadata : Künssberg, Heinrich: ¬Das Recht der Deutschen in seinen geschichtlichen Grundlagen und seiner Fortbildung

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in  Versen  und  in  Prosa  geschildert.  Andererseits
ließen  sich  hauptsächlich  aus  der  Mitte  der  Ritterschaft ¬
  oder  des  niedern  Adels  —  und  hier,  wie
dort,  war  Ulrich  von  Hutten  der  lauteste  Wortführer ¬
  —  sehr  heftige  Klagen  über  das  Treiben  der
Juristen  vernehmen,  welche  die  Ohren  der  Fürsten
umlagern  durch  ihre  verschmitzten  Auslegungskünste
das  Recht  verdrehen,  die  Wahrheit  verfälschen  und
alle  Verhältnisse  in  Verwirrung  stürzen.  Man  erinnerte ¬
  an  die  gute  alte  Zeit,  wo  die  Deutschen
sich  der  ihnen  von  Varus  aufgedrungenen  römischen
Rechtsmänner  eben  nicht  auf  die  feinste  Weise  entledigten ¬
  und  wo  sie  gute  Sitten  höher  hielten,  als
geschriebene  Gesetze.  Daß  hierbei  nur  die  eine  Abstraction ¬
  der  anderen  entgegengestellt  und  der  ganze
Entwicklungsgang  der  deutschen  Völker  seit  ihrer
Bekehrung  zum  Christenthum  ignorirt  wurde,  daß
die  disparatesten  Partheien  im  Kampfe  wider  das
reformirte  Rechtswesen  unbedenklich  von  einander
die  Waffen  borgten,  so  daß  lateinisch  schreibende
und  sogar  ihren  ehrlichen  deutschen  Namen  mit  einem
lateinischen  oder  griechischen  vertauschende  Gelehrte
den  Schatten  des  Urdeutschthums  gegen  den  Romanismus ¬
  des  Rechts  heraufbeschworen,  und  daß  die
Unzulänglichkeit  der  Justiz  und  die  Kostspieligkeit
der  Doctoren  hauptsächlich  von  Solchen  gescholten
ward,  die  alle  Ursache  hatten,  jede  tüchtige  Rechts¬
            
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