Inhaltsverzeichnis : Kroll, Wilhelm: Ueber die Beweiswürdigung im Civilprozeß

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eine  Erscheinung,  die  hinlänglich  constatirt,  daß  das  Vertrauen  zu
den  Richtern  größer  ist,  als  das  zur  Jury.  (Vergl.  Mittermaier
in  civ.  Arch.,  Bd.  37,  S.  148,  und  in  der  Oester.  Ger.  Zeitung  pro
1857,  S.  393.)
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Wie  wir  gesehen  haben,  giebt  der  Preußische  Prozeß  nur  wenige,
die  Ueberzeugung  des  Richters  absolut  bindende  Beweisvorschriften.
Die  Beibehaltung  derselben  erscheint  nicht  nur  nothwendig,  da  sie
der  in  unserem  Civilprozesse  geltenden  Maxime  entsprechen,  sondern
sie  empfiehlt  sich  auch,  weil  dieselben  auf  Logik  und  Erfahrung  gegründet, ¬
  dem  Richter  eine  Norm  zur  Ausbildung  seines  Beurtheilungsvermögens ¬
  bei  Würdigung  der  Beweise  und  einen  Anhalt  in
Zweifelsfällen  gewähren,  dem  Publikum  Vertrauen  einflößen  und
dem  Geschäftsverkehr  Sicherheit  geben.  Zur  Abschaffung  derselben
liegt  ein  Bedürfniß  bei  uns  nicht  vor,  und  sollten  sich  wirklich  einzelne ¬
  Mißstände  fühlbar  machen,  so  wird  denselben  am  besten  durch  singuläre ¬
  Bestimmungen  abgeholfen  werden;  eine  Abschaffung  sämmtlicher ¬
  gesetzlicher  Beweisvorschriften  wird  dadurch  nicht  nothwendig,
vielmehr  würde  eine  solche  Maaßregel  weit  über  das  Bedürfniß  hinausgehen. ¬
  —  Die  Klagen  der  nicht  Preußischen  Schriftsteller  erscheinen ¬
  zwar  zum  Theil  —  in  Ansehung  der  Strenge  der  dortigen  Beweistheorien ¬
  —  begründet,  zum  Theil  beruhen  sie  aber  auch  auf
Uebertreibung  und  haben  ihren  Ursprung  wohl  weniger  in  einem
wirklich  gefühlten  praktischen  Bedürfniß,  als  in  einer  Zeitrichtung,
wie  denn  z.  B.  Mittermaier,  welcher  früher?  es  für  „die  heiligste
Pflicht  des  Gesetzgebers“  erklärte,  durch  Beweisregeln  „der  Willkühr
der  Richter  vorzubeugen,  gegenwärtig?
„dringend  alle  Gesetzgeber
bittet,  diese  Theorie  aufzugeben".  100
98)  Theorie.  S.  94.
99)  Im  civ.  Archiv,  Bd.  36.  S.  138.
100)  Endemanu  (Beweislehre,  S.  625)  giebt  zu,  daß  das  Bestreben  nach
realer  Wahrheit  weniger  auf  einem  leitenden  Prinzip  als  auf  einem  „dunkelen
Triebe“  beruhe,  der  sich  von  dem  ihn  beherrschenden  Grunde  keine  Rechenschaft
zu  geben  wisse.
-  .  .  .
Druck -
  von  Ackermann  u.  Glaser  in  Leipzig.
            
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