Full text: Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

33. Abschnitt: Mehl und andere Mühlenfabrikate. 441 
Käufer den Verkäufer zur Lieferung veranlaßt hat, 
das Geschäft nicht als aufgehoben, sondern als 
stillschweigend verlängert gilt, bis die eine Partei 
die andere unter Stellung einer angemessenen Nach 
frist zur Empfangnahme oder Lieferung schriftlich 
auffordert. 
G 180. Bd. I — Bl. 240 — 31. Oktober 1904. 
Nach hiesigem Ortsgebrauch gilt im Großhandel Stillschweigende 
Verlängerung der 
Lieferungsfrist 
mit Kleie bei Abschlüssen auf Zeit, wenn die Liefe 
Annahmeverzug. 
rungsfrist abgelaufen ist, und weder der Verkäufer 
Kleie. 
den Käufer zur Empfangnahme der Ware, noch der 
Käufer den Verkäufer zur Lieferung veranlaßt, das 
Geschäft nicht als aufgehoben, sondern als still 
schweigend verlängert, bis die eine Partei die andere 
unter Stellung einer angemessenen Nachfrist zur 
Empfangnahme bezw. Lieferung schriftlich auffordert. 
Wenn der Käufer mit Empfangnahme im Ver 
zuge ist, so kann der Verkäufer 
a) vom Vertrage ohne Entschädigungsanspruch an 
den Käufer zurücktreten oder 
b) die Ware für Rechnung des Käufers an einem 
dritten Orte lagern oder 
c) die Ware bestmöglichst für Rechnung des 
Käufers innerhalb zweier Werktage verkaufen 
lassen. Ort und Zeit des bevorstehenden Ver 
kaufes ist dem Käufer anzuzeigen. 
In den Fällen b und c ist der Käufer zum Ersatz 
sämtlicher Kosten verpflichtet.
	        
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