33. Abschnitt: Mehl und andere Mühlenfabrikate. 441
Käufer den Verkäufer zur Lieferung veranlaßt hat,
das Geschäft nicht als aufgehoben, sondern als
stillschweigend verlängert gilt, bis die eine Partei
die andere unter Stellung einer angemessenen Nach
frist zur Empfangnahme oder Lieferung schriftlich
auffordert.
G 180. Bd. I — Bl. 240 — 31. Oktober 1904.
Nach hiesigem Ortsgebrauch gilt im Großhandel Stillschweigende
Verlängerung der
Lieferungsfrist
mit Kleie bei Abschlüssen auf Zeit, wenn die Liefe
Annahmeverzug.
rungsfrist abgelaufen ist, und weder der Verkäufer
Kleie.
den Käufer zur Empfangnahme der Ware, noch der
Käufer den Verkäufer zur Lieferung veranlaßt, das
Geschäft nicht als aufgehoben, sondern als still
schweigend verlängert, bis die eine Partei die andere
unter Stellung einer angemessenen Nachfrist zur
Empfangnahme bezw. Lieferung schriftlich auffordert.
Wenn der Käufer mit Empfangnahme im Ver
zuge ist, so kann der Verkäufer
a) vom Vertrage ohne Entschädigungsanspruch an
den Käufer zurücktreten oder
b) die Ware für Rechnung des Käufers an einem
dritten Orte lagern oder
c) die Ware bestmöglichst für Rechnung des
Käufers innerhalb zweier Werktage verkaufen
lassen. Ort und Zeit des bevorstehenden Ver
kaufes ist dem Käufer anzuzeigen.
In den Fällen b und c ist der Käufer zum Ersatz
sämtlicher Kosten verpflichtet.