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schwerdeführung. Bestrafung der Mißhandlungen
des Pupillen; Abgebung des Pupillen in das Zwangsarbeitshaus. ¬
Besorgung der Person des Pupillen.
Verwendung der Einkünfte. Verfahren bei mittellosen ¬
Pupillen. Obliegenheit des Vormundes in
Bezug auf das Vermögen. Fruchtbringende Anlegung. ¬
Gesetzliche Sicherheit. Realisirung des beweglichen ¬
Vermögens durch öffentliche Feilbiethung.
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Verfahren rücksichtlich der unbeweglichen Güter.
In wie fern der Vormund an die Genehmigung des
§. 146.
Gerichtes gebunden ist. In wie ferne den Altern
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das Kapital des Minderjährigen zu belassen.
Rechnungslegung des Vormundes....
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§. 147.
Unfähigkeit des Minderjährigen sich zu vertreten.
§. 148.
Zustellung von Strafnozionen; Freiheit zur Wahl
des Militärstandes, Bestreitung des dabei sich er327 ¬
gebenden Aufwandes
In wie ferne der Minderjährige zur Verfügung mit
§. 149.
seinem Vermögen befugt ist
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* . . .
*
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Erlöschung der Vormundschaft
§. 150.
Beurtheilung des Gerichtes bei Minderjährigen, we§. ¬
151.
332
gen Abtretung der Curatel
Schlußrechnung, Haftung des Vormundes und des
§. 152.
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vormundschaftlichen Gerichtes..
—
Belohnung emsiger Vormünder ..
§. 153.
Befugniß des durch eine Verfügung der Obervor§. ¬
154.
mundschaft sich beschwert achtenden Vormundes.
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Fälle zur Aufstellung eines Curators. Erlöschung
§. 155.
335
der Curatel
Unanwendbarkeit der Ersitzung und Verjährung auf
§. 156.
337
Familien=Rechte
*
Fünster Abschnitt.
Die das Dienstbothen=Verhältniß betreffenden
Verfügungen.
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.. .
§. 157. Einleitung
§. 158. Dienstbothen=Gesetze für Niederösterreich: Gesinde¬