Full text : ¬Das österreichische Frauenrecht (1)

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schwerdeführung.  Bestrafung  der  Mißhandlungen
des  Pupillen;  Abgebung  des  Pupillen  in  das  Zwangsarbeitshaus. ¬
  Besorgung  der  Person  des  Pupillen.
Verwendung  der  Einkünfte.  Verfahren  bei  mittellosen ¬
  Pupillen.  Obliegenheit  des  Vormundes  in
Bezug  auf  das  Vermögen.  Fruchtbringende  Anlegung. ¬
  Gesetzliche  Sicherheit.  Realisirung  des  beweglichen ¬
  Vermögens  durch  öffentliche  Feilbiethung.
320
Verfahren  rücksichtlich  der  unbeweglichen  Güter.
In  wie  fern  der  Vormund  an  die  Genehmigung  des
§.  146.
Gerichtes  gebunden  ist.  In  wie  ferne  den  Altern
324
das  Kapital  des  Minderjährigen  zu  belassen.
Rechnungslegung  des  Vormundes....
325
§.  147.
Unfähigkeit  des  Minderjährigen  sich  zu  vertreten.
§.  148.
Zustellung  von  Strafnozionen;  Freiheit  zur  Wahl
des  Militärstandes,  Bestreitung  des  dabei  sich  er327 ¬

gebenden  Aufwandes
In  wie  ferne  der  Minderjährige  zur  Verfügung  mit
§.  149.
seinem  Vermögen  befugt  ist
329
*  .  .  .
*
330
Erlöschung  der  Vormundschaft
§.  150.
Beurtheilung  des  Gerichtes  bei  Minderjährigen,  we§. ¬
  151.
332
gen  Abtretung  der  Curatel
Schlußrechnung,  Haftung  des  Vormundes  und  des
§.  152.
333
vormundschaftlichen  Gerichtes..
—
Belohnung  emsiger  Vormünder  ..
§.  153.
Befugniß  des  durch  eine  Verfügung  der  Obervor§. ¬
  154.
mundschaft  sich  beschwert  achtenden  Vormundes.
334
Fälle  zur  Aufstellung  eines  Curators.  Erlöschung
§.  155.
335
der  Curatel
Unanwendbarkeit  der  Ersitzung  und  Verjährung  auf
§.  156.
337
Familien=Rechte
*
Fünster  Abschnitt.
Die  das  Dienstbothen=Verhältniß  betreffenden
Verfügungen.
338
..  .
§.  157.  Einleitung
§.  158.  Dienstbothen=Gesetze  für  Niederösterreich:  Gesinde¬
            
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